Kurzfristiges Webinar zur NIS 2 Betroffenheit
Seit dem 06.12.2025 gilt das Cybersicherheitsgesetz NIS-2. Es betrifft Unternehmen verschiedener Branchen, unter Anderem den Sektor „Transport und Verkehr“.
Betroffene Unternehmen müssen u. a. Sicherheitsvorfälle melden, sich registrieren und geeignete Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Betroffen sind mittlere und große Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder ≥ 10 Mio. EUR Umsatz). Evtl. sind auch kleinere Unternehmen im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen.
In einem einstündigen Webinar am 29.07.2026 um 10:00 Uhr bekommen Sie Informationen darüber, was das für Ihre Unternehmen bedeutet und wo Sie Unterstützung erhalten können. Hierfür haben wir die NIS-2-Anlaufstelle NRW zu Gast. Es werden Inhalte des Gesetzes erläutert und erste Fragen beantwortet. Also melden Sie sich an, um diese wichtigen Informationen nicht zu verpassen!
Hinweis: Neue (inoffizielle) Frist zur Registrierung beim BSI als von NIS-2-betroffenes Unternehmen: 31.07.2026!
Prüfen Sie Ihre Betroffenheit und schließen Sie gegebenenfalls die Registrierung zeitnah ab. Die Prüfung, ob Sie betroffen sind, können Sie unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/BSI-Portal/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html durchführen.
Informationen zur Anmeldung finden Sie unter mein.VVWL.Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder kostenlos.