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Einbeziehung der ADSp 2017 - Ziffer 30.3 ADSp 2017 (Gerichtsstandsklausel)
Die ADSp 2017 sind branchenüblich. Ihre Einbeziehung kann im Rahmen langjähriger, laufender Geschäftsbeziehungen auch stillschweigend durch einen entsprechenden Einbeziehungshinweis erfolgen, wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich widerspricht (OLG Köln, AZ: 3 U 40/25). … Das…
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EU-Bearbeitungsgebühr ab 1. November 2026
Die EU-Kommission hat die EU-Handling Fee für E-Commerce-Sendungen auf 2 Euro festgelegt. Mit ATLAS-Info 1018/2026 hat der deutsche Zoll hierzu Hinweise zu Softwareanpassungen veröffentlicht. … Mit Delegierter Verordnung vom 21. September 2026 wurde die im neuen Unionszollkodex…
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BMF veröffentlicht ergänzende Vorgaben zur E-Rechnung
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen weitere Klarstellungen zur verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich veröffentlicht. Die Regelungen gelten für Umsätze seit dem 1. Januar 2025. In dem Schreiben ist unter anderem Folgendes…
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+++ Pressestatement von DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster zum Reservestärkungsgesetz +++
Berlin, 15. Oktober 2026. Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Reservestärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik:
„Eine wirksame Landes- und Bündnisverteidigung braucht einsatzbereite Streitkräfte und die Unterstützung des Logistiksektors. Hierfür muss eine verlässliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die auch berücksichtigt, dass Wirtschaft und Bevölkerung sowohl bei der Vorbereitung auf eine Krise als auch im Ernstfall weiter zuverlässig mit Gütern und Waren versorgt werden. Dazu muss vor allem der Logistiksektor leistungsfähig bleiben. Werden sehr viele Beschäftigte über eine längere Zeit für Übungen bei der Bundeswehr gebunden, kann das die bestehenden Personalengpässe in den Speditionshäusern verschärfen und die Betriebsabläufe zusätzlich beeinträchtigen.
Auf die neuen Anforderungen muss sich die Wirtschaft angemessen vorbereiten können. Hierfür müssen Unternehmen den Reservistenstatus ihrer Beschäftigten rechtssicher erfragen dürfen, um ihn in der Personalplanung berücksichtigen zu können. Statt der geplanten acht Wochen müssten die Heranziehungsbescheide der Bundeswehrdienststellen mit längerem zeitlichem Vorlauf, mindestens drei Monate vor Dienstbeginn, zugestellt werden. Darüber hinaus sollte die betriebliche Personalsituation bei der Einberufung berücksichtigt werden, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor unverhältnismäßigen Belastungen durch den gleichzeitigen Ausfall von Beschäftigten zu schützen.
Der Bund beteiligt sich bislang nur an den Kosten für eine Ersatzkraft, wenn deren Qualifikation der des einberufenen Mitarbeiters entspricht und die Einstellung unmittelbar durch das Unternehmen erfolgt. Angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage greift diese Regelung zu kurz. Deshalb sollten auch befristet eingesetzte Ersatzkräfte mit anderer Qualifikation sowie Beschäftigte aus der Zeitarbeit in finanzielle Leistungen des Bundes einbezogen werden."
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