Aktuelles/Termine
Termin
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27.08.
13.30 - 16.00 Uhr
Termin
Insolvenzrisiko in Transport und Logistik: Was, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?
Der Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei, zu dem auch Speditionen und Logistikdienstleister zählen, weist weiterhin die höchste Insolvenzquote aller Branchen auf:
Im Zeitraum Januar bis April 2026 wurden 43,9 Insolvenzfälle je 10.000 Unternehmen verzeichnet, gegenüber 24,1 Fällen im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.
Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu unserer Fachveranstaltung am Donnerstag, 27.08.2026, um 13:30 Uhr ins
Haus der Verkehrswirtschaft
Haferlandweg 8
48155 Münster
ein. Wir werden Ihnen praxisnahe Antworten auf die Frage geben, was zu tun ist, wenn ein Kunde oder Auftraggeber zahlungsunfähig wird.
Herr Jan Küppers und Herr Fritz Rabenhorst (KRP Küppers Rabenhorst GmbH) erläutern, anhand welcher Indikatoren sich eine Zahlungskrise frühzeitig erkennen lässt, welche Sicherheiten Speditionen im Ernstfall tatsächlichen Schutz bieten und wie Forderungen abgesichert werden können, sofern die Geschäftsbeziehung trotz Insolvenz des Vertragspartners fortgeführt werden soll.
Daran anschließend widmet sich unser Kollege Herr Huelmann (VVWL NRW e.V.) den zentralen Sicherungsinstrumenten der Branche im Insolvenzfall: dem Speditionspfandrecht sowie den Aussonderungsrechten. Dabei wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen das Pfandrecht an Transportgut wirksam geltend gemacht und durchgesetzt werden kann, wann stattdessen ein Aussonderungsrecht in Betracht kommt und welche Fallstricke in der Praxis zu beachten sind.
Beide Vorträge verbinden aktuelle Insolvenzzahlen mit konkreten Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis – von der frühzeitigen Risikoerkennung bis zur rechtssicheren Absicherung eigener Forderungen.
Die Veranstaltung findet in Präsenz statt, die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir Sie um verbindliche Anmeldung über den Anmeldebutton hier auf mein.VVWL oder per Mail an beratung@vvwl.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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KI-Kompetenz für Ihr Unternehmen – Wissen nachweisen, Pflichten erfüllen
Am 2. August 2026 tritt die nächste große Stufe des EU AI Act in Kraft: Ab diesem Datum gelten unter anderem die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 – Unternehmen müssen den Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots, KI-generierten Inhalten und Deepfakes gegenüber Nutzerinnen und Nutzern klar kenntlich machen.
Ein guter Anlass, auch den eigenen Stand bei der bereits seit Februar 2025 geltenden Unterweisungspflicht nach Artikel 4 EU AI Act zu überprüfen, die für alle gilt, die KI-Systeme nutzen oder deren Ergebnisse bewerten – denn Künstliche Intelligenz stellt Unternehmen und ihre Mitarbeitenden generell vor neue fachliche, organisatorische und rechtliche Anforderungen.
Gemeinsam mit unserem Partner incognito – digitale Lösungen haben wir einen praxisorientierten Online-KI-Kompetenznachweis entwickelt, der Sie bei der Erfüllung genau dieser Pflichten unterstützt.
Der Kurs besteht aus mehreren kurzen Videos, die unterschiedliche KI-Themen verständlich und ohne Vorkenntnisse aufbereiten. Nach Abschluss der Lerneinheiten legen die Teilnehmenden einen Test ab und erhalten bei Bestehen ein offizielles KI-Kompetenz-Zertifikat - als persönlicher Nachweis für Mitarbeitende und als Dokumentation für Sie als Arbeitgeber.
Bereits zahlreiche Unternehmen nutzen unseren KI-Kompetenznachweis, um ihre Mitarbeitenden nachweislich zu schulen und ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig zu erfüllen.
Alle Inhalte sind EU-AI-Act-konform und wurden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten geprüft, sodass Sie eine rechtssichere Grundlage zur Erfüllung
Ihrer Organisations-, Schulungs- und Nachweispflichten schaffen und Haftungs- sowie Compliance-Risiken gezielt minimieren.
Ergänzend bieten wir praxisorientierte KI-Workshops an, die der regelmäßigen Unterweisung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden dienen und den verantwortungsvollen KI-Einsatz im Unternehmensalltag langfristig sicherstellen.
Alle weiteren Informationen zu Inhalten und Konditionen geben wir Ihnen gern auf Anfrage an KI@vvwl.de sowie unter https://www.vvwl.de/services-leistungen/ki-kompetenz/
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EU-Kommission legt Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandels vor - Auswirkungen auf Luft- und Seefracht
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 ihren Vorschlag zur Überarbeitung des europäischen Emissionshandelssystems – EU ETS – vorgelegt. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, mit dem die europäischen Klimaziele für 2040 erreicht und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit…
29.07.
10.00 - 11.00 Uhr
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Kurzfristiges Webinar zur NIS 2 Betroffenheit
Seit dem 06.12.2025 gilt das Cybersicherheitsgesetz NIS-2. Es betrifft Unternehmen verschiedener Branchen, unter Anderem den Sektor „Transport und Verkehr“.
Betroffene Unternehmen müssen u. a. Sicherheitsvorfälle melden, sich registrieren und geeignete Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Betroffen sind mittlere und große Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder ≥ 10 Mio. EUR Umsatz). Evtl. sind auch kleinere Unternehmen im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen.
In einem einstündigen Webinar am 29.07.2026 um 10:00 Uhr bekommen Sie Informationen darüber, was das für Ihre Unternehmen bedeutet und wo Sie Unterstützung erhalten können. Hierfür haben wir die NIS-2-Anlaufstelle NRW zu Gast. Es werden Inhalte des Gesetzes erläutert und erste Fragen beantwortet. Also melden Sie sich an, um diese wichtigen Informationen nicht zu verpassen!
Hinweis: Neue (inoffizielle) Frist zur Registrierung beim BSI als von NIS-2-betroffenes Unternehmen: 31.07.2026!
Prüfen Sie Ihre Betroffenheit und schließen Sie gegebenenfalls die Registrierung zeitnah ab. Die Prüfung, ob Sie betroffen sind, können Sie unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/BSI-Portal/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html durchführen.
Informationen zur Anmeldung finden Sie unter mein.VVWL.Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder kostenlos.
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