Aktuelles/Termine
Termin
Meldung
13.11.
14.00 - 15.00 Uhr
Termin
13. + 14. + 20. + 21.11.2026: Grundlehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
Gesetzliche Grundlage:\
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Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) können Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Zertifizierungsurkunde ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person/en die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs, der dann alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang aufrechterhalten wird. Gleiches gilt für Teilnehmer mit der Zusatzqualifikation Abfallbeauftragter.
Ebenso müssen gemäß § 54 KrWG die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Unbedingte Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs, der dann alle drei Jahre durch die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang aufrechterhalten wird. Wer, aus diesem o. g. Kreis, ausschließlich den Basislehrgang von 30 Unterrichtseinheiten (3 Tage) besuchen möchte, muss bei einem „Update“ für einen Entsorgungsfachbetrieb oder Abfallbeauftragtenlehrgang erneut an einem Grundlehrgang teilnehmen.
Veranstaltungsort\
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Hotel-Restaurant Münnich\
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Heeremansweg 13\
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48167 Münster
Veranstaltungsdauer
+ 14. + 20. und 21.11.2026

Kursgebühr\
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Die Kursgebühr beträgt 1.290,00 € pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Das Modul „Abfallbeauftragter“ kostet zusätzlich 150,00 € pro Person (zzgl. MwSt.). Wer „nur“ den Basis-Grundlehrgang von 30 Unterrichtseinheiten besuchen möchte, zahlt 1.150,00 € pro Person (zzgl. MwSt.).
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung. Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
27.02. - 01.01.
08.30 Uhr
Termin
27.02. + 28.02. + 06.03. + 07.03.2026: Grundlehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
Gesetzliche Grundlage:\
Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) können Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Zertifizierungsurkunde ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person/en die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs, der dann alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang aufrechterhalten wird. Gleiches gilt für Teilnehmer mit der Zusatzqualifikation Abfallbeauftragter.
Ebenso müssen gemäß § 54 KrWG die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Unbedingte Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs, der dann alle drei Jahre durch die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang aufrechterhalten wird. Wer, aus diesem o. g. Kreis, ausschließlich den Basislehrgang von 30 Unterrichtseinheiten (3 Tage) besuchen möchte, muss bei einem „Update“ für einen Entsorgungsfachbetrieb oder Abfallbeauftragtenlehrgang erneut an einem Grundlehrgang teilnehmen.
Veranstaltungsort\
Hotel-Restaurant Münnich\
Heeremansweg 13\
48167 Münster
Veranstaltungsdauer

Kursgebühr\
Die Kursgebühr beträgt 1.290,00 € pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Das Modul „Abfallbeauftragter“ kostet zusätzlich 150,00 € pro Person (zzgl. MwSt.). Wer „nur“ den Basis-Grundlehrgang von 30 Unterrichtseinheiten besuchen möchte, zahlt 1.150,00 € pro Person (zzgl. MwSt.).
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung. Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
11.12. - 01.01.
08.30 Uhr
Termin
11.12. + 12.12.2026: Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (optional mit Fortbildung für Abfallbeauftragte - nach § 9 AbfBeauftrV)
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt.\
• Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht\
• Aktuelle Rechtsprechung\
• Abfalltransporte, Arbeitssicherheit, Immissionsschutz\
• Das Beauftragtenwesen: Aufgaben, Rechte & Pflichten\
• Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis: Muster, Tipps und Fallbeispiele, Gruppenarbeit und Lernzielkontrolle
Zielgruppe:\
Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstalter:\
KreislaufService GmbH (KS)\
Veranstaltungsort:\
Hotel Münnich\
Heeremansweg 11-13\
48167 Münster
Dauer:\
Freitag, 11.12.2026 08:30 – 16:30 Uhr Samstag, 12.12.2026 08:00 – 16:00 Uhr
Kursgebühr:\
Die Kursgebühr beträgt 610,– Euro pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 70,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
25.09. - 01.01.
08.30 Uhr
Termin
25.09. + 26.09.2026: Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (optional mit Fortbildung für Abfallbeauftragte - nach § 9 AbfBeauftrV)
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt.\
• Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht\
• Aktuelle Rechtsprechung\
• Abfalltransporte, Arbeitssicherheit, Immissionsschutz\
• Das Beauftragtenwesen: Aufgaben, Rechte & Pflichten\
• Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis: Muster, Tipps und Fallbeispiele, Gruppenarbeit und Lernzielkontrolle
Zielgruppe:\
Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstalter:\
KreislaufService GmbH (KS)\
Veranstaltungsort:\
Hotel Münnich\
Heeremansweg 11-13\
48167 Münster
Dauer:\
Freitag, 25.09.2026 08:30 – 16:30 Uhr Samstag, 26.09.2026 08:00 – 16:00 Uhr
Kursgebühr:\
Die Kursgebühr beträgt 610,– Euro pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 70,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
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