Aktuelles/Termine
Termin
Meldung
10.12. - 01.01.
08.30 Uhr
Termin
10. - 11.12.2027: Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (optional mit Fortbildung für Abfallbeauftragte - nach § 9 AbfBeauftrV)
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt.• Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht• Aktuelle Rechtsprechung• Abfalltransporte, Arbeitssicherheit, Immissionsschutz• Das Beauftragtenwesen: Aufgaben, Rechte & Pflichten• Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis: Muster, Tipps und Fallbeispiele, Gruppenarbeit und Lernzielkontrolle
Zielgruppe:Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstalter:KreislaufService GmbH (KS)Veranstaltungsort:Hotel MünnichHeeremansweg 11-1348167 Münster
Dauer:Freitag, 10.12.2027 08:30 – 16:30 Uhr Samstag, 11.12.2027 08:00 – 16:00 Uhr
Kursgebühr:Die Kursgebühr beträgt 640,– Euro pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 80,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
24.09. - 01.01.
08.30 Uhr
Termin
24. + 25.09.2027: Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (optional mit Fortbildung für Abfallbeauftragte - nach § 9 AbfBeauftrV)
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt.• Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht• Aktuelle Rechtsprechung• Abfalltransporte, Arbeitssicherheit, Immissionsschutz• Das Beauftragtenwesen: Aufgaben, Rechte & Pflichten• Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis: Muster, Tipps und Fallbeispiele, Gruppenarbeit und Lernzielkontrolle
Zielgruppe:Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstalter:KreislaufService GmbH (KS)Veranstaltungsort:Hotel MünnichHeeremansweg 11-1348167 Münster
Dauer:Freitag, 24.09.2027 08:30 – 16:30 Uhr Samstag, 25.09.2027 08:00 – 16:00 Uhr
Kursgebühr:Die Kursgebühr beträgt 640,– Euro pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 80,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
15.07. - 01.01.
09.00 Uhr
Termin
15. + 16.07.2027: Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (optional mit Fortbildung für Abfallbeauftragte - nach § 9 AbfBeauftrV)
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt.• Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht• Aktuelle Rechtsprechung• Abfalltransporte, Arbeitssicherheit, Immissionsschutz• Das Beauftragtenwesen: Aufgaben, Rechte & Pflichten• Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis: Muster, Tipps und Fallbeispiele, Gruppenarbeit und Lernzielkontrolle
Zielgruppe:Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstalter:KreislaufService GmbH (KS)Veranstaltungsort:Hotel EbertorHeerstr. 17256154 Boppard
Dauer:Donnerstag, 15.07.2027 09:00 - 17:00 Uhr, Freitag, 16.07.2027 09:00 - 17:00 Uhr
Kursgebühr:Die Kursgebühr beträgt 640,– Euro pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 80,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
19.03. - 01.01.
08.30 Uhr
Termin
19. + 20.03.2027: Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (optional mit Fortbildung für Abfallbeauftragte - nach § 9 AbfBeauftrV)
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt.• Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht• Aktuelle Rechtsprechung• Abfalltransporte, Arbeitssicherheit, Immissionsschutz• Das Beauftragtenwesen: Aufgaben, Rechte & Pflichten• Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis: Muster, Tipps und Fallbeispiele, Gruppenarbeit und Lernzielkontrolle
Zielgruppe:Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstalter:KreislaufService GmbH (KS)Veranstaltungsort:Hotel MünnichHeeremansweg 11-1348167 Münster
Dauer:Freitag, 19.03.2027 08:30 – 16:30 Uhr Samstag, 20.03.2027 08:00 – 16:00 Uhr
Kursgebühr:Die Kursgebühr beträgt 640,– Euro pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 80,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
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