DSLV-Pressemitteilung: Finanzministerkonferenz ebnet Weg für Reform der Einfuhrumsatzsteuer - DSLV fordert schnelle Umsetzung des Verrechnungsmodells
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt den Beschluss der Finanzministerkonferenz, die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bis zum 1. Januar 2030 auf den Weg zu bringen. Damit wird eine seit vielen Jahren von der Speditions- und Logistikbranche, den Häfen, Industrie- und Handelsunternehmen sowie zahlreichen Wirtschaftsverbänden geforderte Reform politisch konkret.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich dafür ausgesprochen, die Voraussetzungen für ein Verfahren zu schaffen, bei dem die Einfuhrumsatzsteuer künftig unmittelbar mit dem Vorsteueranspruch verrechnet werden kann. Die bislang notwendige Vorfinanzierung der Steuer durch die Unternehmen würde damit entfallen.
„Die Entscheidung der Finanzministerkonferenz ist ein wichtiger Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit des Logistik- und Wirtschaftsstandorts Deutschland“, erklärt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. „Das bisherige Verfahren bindet erhebliche Liquidität, verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand und benachteiligt Unternehmen am Importstandort Deutschland gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern. Auch die wirtschaftliche Attraktivität deutscher Häfen, Flughäfen und Logistikdrehscheiben leidet darunter. Nachteile bei der Einfuhrabwicklung können dazu führen, dass Warenströme und logistische Wertschöpfung in andere europäische Länder verlagert werden. Mit dem Verrechnungsmodell wird diese strukturelle Wettbewerbsverzerrung innerhalb des europäischen Binnenmarktes korrigiert.“
Derzeit muss die Einfuhrumsatzsteuer bereits bei der Zollabfertigung entrichtet werden, obwohl sie später als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Für Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen Finanzierungsaufwand. In vielen anderen EU-Mitgliedstaaten werden Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteueranspruch bereits unmittelbar miteinander verrechnet. Dadurch bleiben Liquidität und Kapital für Investitionen und wirtschaftliches Wachstum verfügbar.
Huster begrüßt, dass Bund und Länder nun gemeinsam die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung schaffen wollen. Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs und der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen dürfe der Reformprozess jedoch nicht unnötig verzögert werden.
„Die Wirtschaft wartet seit vielen Jahren auf diese Modernisierung. Deshalb sollte das angestrebte Einführungsdatum nicht als Anlass dienen, die Umsetzung aufzuschieben. Was in vielen europäischen Staaten seit Langem funktioniert, muss auch in Deutschland deutlich früher zur Praxis werden können“, betont Huster.