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KI-Kompetenz für Ihr Unternehmen – Wissen nachweisen, Pflichten erfüllen

Am 2. August 2026 tritt die nächste große Stufe des EU AI Act in Kraft: Ab diesem Datum gelten unter anderem die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 – Unternehmen müssen den Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots, KI-generierten Inhalten und Deepfakes gegenüber Nutzerinnen und Nutzern klar kenntlich machen.

Ein guter Anlass, auch den eigenen Stand bei der bereits seit Februar 2025 geltenden Unterweisungspflicht nach Artikel 4 EU AI Act zu überprüfen, die für alle gilt, die KI-Systeme nutzen oder deren Ergebnisse bewerten – denn Künstliche Intelligenz stellt Unternehmen und ihre Mitarbeitenden generell vor neue fachliche, organisatorische und rechtliche Anforderungen.

Gemeinsam mit unserem Partner incognito – digitale Lösungen haben wir einen praxisorientierten Online-KI-Kompetenznachweis entwickelt, der Sie bei der Erfüllung genau dieser Pflichten unterstützt.

Der Kurs besteht aus mehreren kurzen Videos, die unterschiedliche KI-Themen verständlich und ohne Vorkenntnisse aufbereiten. Nach Abschluss der Lerneinheiten legen die Teilnehmenden einen Test ab und erhalten bei Bestehen ein offizielles KI-Kompetenz-Zertifikat - als persönlicher Nachweis für Mitarbeitende und als Dokumentation für Sie als Arbeitgeber.

Bereits zahlreiche Unternehmen nutzen unseren KI-Kompetenznachweis, um ihre Mitarbeitenden nachweislich zu schulen und ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig zu erfüllen.

Alle Inhalte sind EU-AI-Act-konform und wurden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten geprüft, sodass Sie eine rechtssichere Grundlage zur Erfüllung

Ihrer Organisations-, Schulungs- und Nachweispflichten schaffen und Haftungs- sowie Compliance-Risiken gezielt minimieren.

Ergänzend bieten wir praxisorientierte KI-Workshops an, die der regelmäßigen Unterweisung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden dienen und den verantwortungsvollen KI-Einsatz im Unternehmensalltag langfristig sicherstellen.

Alle weiteren Informationen zu Inhalten und Konditionen geben wir Ihnen gern auf Anfrage an KI@vvwl.de sowie unter https://www.vvwl.de/services-leistungen/ki-kompetenz/