Koalitionsausschuss beschließt Eckdaten für ein Entlastungsprogramm
Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf ein Entlastungspaket mit folgenden Eckdaten verständigt:
Energiesofortprogramm
Die Energiesteuer auf Diesel und Benzin soll um ca. 17 Cent pro Liter auf das unionsrechtlich zulässige Minimum gesenkt werden, „um Bürger und Wirtschaft zu entlasten“ – allerdings nur für einen Zeitraum von zwei Monaten. Wann die Steuersenkung in Kraft treten soll, steht noch nicht fest. Das Entlastungsvolumen wird auf etwa 1,6 Mrd. Euro veranschlagt. Finanziert werden soll die Maßnahme durch kartellrechtliche Abschöpfungen bei der Mineralölwirtschaft. Die EU-Kommission will hierfür in Absprache mit den Mitgliedstaaten einen rechtlichen Mechanismus analog zum EU-Energiekrisenbeitrag aus dem Jahr 2022 entwerfen. Gleichzeitig soll das Kartellrecht im Rahmen der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle) verschärft werden. Dadurch soll das Bundeskartellamt bereits vorgelagerte Preisdaten erfassen und Preisweitergaben an Verbraucher besser kontrollieren können.
Stärkung der Automobilindustrie
Deutschland will sich dafür einsetzen, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen - z. B. HVO 100 - betrieben werden, bei der nächsten Revision der CO2-Flottengrenzwerte als Null-Emissions-Fahrzeuge eingruppiert und damit batterieelektrischen und mit Wasserstoff betrieben Fahrzeugen gleichgestellt werden. Ferner stellen die Koalitionäre klar, dass sie - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - verpflichtende Beschaffungs- oder Betriebsquoten von Nullemissionsfahrzeugen für Unternehmen ablehnen.
Entlastung von Arbeitnehmern
Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Zusätzlich ist eine Einkommensteuerreform geplant, mit der ab 2027 kleinere und mittlere Einkommen „dauerhaft entlastet“ werden sollen.
Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beitragssätze sollen stabil bleiben, gleichzeitig soll die milliardenschwere Deckungslücke der gesetzlichen Krankenkassen verkleinert werden – und zwar indem die „Ausgabendynamik“ eingedämmt wird und „Ausgaben an den Einnahmen ausgerichtet“ werden. Konkrete Einzelmaßnahmen werden nicht genannt, sollen sich aber an den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit orientieren. Hierfür werden „alle Beteiligten und Leistungsbereiche einen Beitrag liefern“ müssen.