Pressestatement von DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster zum Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm 2026 erklärt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik:
„Das Klimaschutzprogramm blendet realistische Optionen für den Güterverkehr weitgehend aus. Dabei wurden in einem breit angelegten Stakeholder-Beteiligungsprozess des Bundesverkehrsministeriums im eigens dafür eingerichteten Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) zahlreiche tragfähige Lösungen zur Dekarbonisierung der Güterlogistik erarbeitet. Geblieben ist davon so gut wie nichts. Die Bundesregierung setzt in ihrem Programm vor allem auf öffentlichkeitswirksame politische Ziele für den ÖPNV und die private Elektromobilität. Für den Güterverkehr hätte das Programm konkrete Maßnahmenvorschläge enthalten können, die längst auf dem Tisch liegen.
Die Verkehrsverlagerung wird nur beschworen statt ermöglicht. Es werden weder wirksame Impulse für die Stärkung des Kombinierten Verkehrs geliefert noch Reformvorschläge für eine Trassenpreisstabilität gemacht. Die Potenziale der Binnenschifffahrt werden weitgehend ignoriert. Sehr detailreich hat das EKMI niedrig hängende Früchte auch für den Straßengüterverkehr aufgelistet, doch steuerliche Anreize und Mautermäßigungen für den Einsatz alternativer Kraftstoffe werden im Programm ebenso wenig adressiert wie eine Senkung der Strompreise für den insgesamt energieintensiven Logistiksektor. Es bleibt bei einer doppelten CO₂-Bepreisung durch die Lkw-Maut und den Emissionshandel. Die CO₂-Vermeidungspotenziale längerer Fahrzeugeinheiten bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Die Erwähnung des Masterplans Ladeinfrastruktur und des Förderprogramms für Depotladeinfrastrukturen ist richtig, aber kein Novum. Für die intransparenten Netzanschlussbedingungen und Lastdefizite der Stromnetze bietet das Klimaschutzprogramm keine Lösungen.
Das Klimaschutzprogramm ist eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung. Daraus kann sie keine Alleinverpflichtung des Verkehrssektors ohne wirtschaftlich tragfähige politische Unterstützung machen. Da der Verkehr neben Gebäuden ein Sektor ist, dessen Emissionsreduzierungen bisher nicht ausreichen, ist es umso unverständlicher, dass die von 2027 bis 2030 zusätzlich vorgesehenen Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro den Güterverkehr nicht berücksichtigen sollen. Wenn die Bundesregierung die Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachbesserung der Klimaschutzprogramms wirksam umsetzen will, darf sie von der Wirtschaft nicht nur fordern, sondern muss sie auch fördern.“
Quelle: DSLV