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DSLV erwirkt Klarstellung im FAQ zur Chemikalien-Verbotsverordnung
Die physische Distribution von Gütern, auch solchen, die unter Anlage 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) fallen, erfolgt i.d.R. durch gewerbliche Beförderer (§ 407 HGB) und Lagerhalter (§ 467 HGB). Der § 6 (1) S. 1 ChemVerbotsV (Erlaubnis) entfällt von vorneherein aufgrund des § 6…
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