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AEO: Wiederaufnahme der steuerrechtlichen Zuverlässigkeit anhand der Steuer-ID geplant

Für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) und anderer zollrechtlicher Bewilligungen ist unter anderem gemäß Artikel 39 a) Unionszollkodex (UZK) nachzuweisen, dass der Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder…
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