VVWL Logo
Zur Artikel-Übersicht

DSLV-Pressemitteilung: Abstimmung im EU-Parlament zum Subunternehmereinsatz – DSLV warnt vor gesetzlicher Beschränkung bei der Auftragsvergabe

Gesetzliche Beschränkungen der Auftragsvergabe an spezialisierte Dienstleister hätten erhebliche negative Folgen für die Funktionsfähigkeit des europäischen Logistiksektors, warnt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik anlässlich der für Donnerstag geplanten Entschließung des Europäischen Parlaments zum Umgang mit Unterauftragsketten.

Der Logistiksektor ist auf allen Wertschöpfungsstufen hochgradig arbeitsteilig. Um internationale Lieferketten zu organisieren, sind Speditionen auf Infrastrukturen und das Know-how fachlich und regional spezialisierter Partner angewiesen. In ganz Europa gibt es nur wenige Universalanbieter, die sämtliche Facetten logistischer Dienstleistungen wie Dokumentenbereitstellung, Verzollung, Verpackung, Lagerung, Umschlag und Transporte auf allen Verkehrsträgern mit eigenen Kapazitäten abdecken können. Auch saisonale Spitzen lassen sich nur mit Hilfe Dritter abfedern.

DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster erklärt: „Der Subunternehmereinsatz ist systemimmanent und wird dennoch gezielt stigmatisiert. Die inhaltliche Verknüpfung mit Ausbeutung ist ebenso wenig evident wie die Unterstellung eines generell hohen Missbrauchsrisikos im Transportsektor. Eine pauschale Beschränkung der Auftragsvergabe in der EU wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Markt- und Dienstleistungsfreiheit, das freie Unternehmertum und den Wettbewerb. Die Folgen wären Marktkonzentrationen, Arbeitsplatzverluste, ein europaweit eingeschränktes Angebot von Logistikleistungen und steigende Preise. Der Logistikstandort Europa würde Schaden nehmen.“

Eine gesamtschuldnerische Haftung des auftraggebenden Unternehmens würde eine lückenlose Kontrolle weltumspannender Lieferketten voraussetzen, die praktisch nicht leistbar ist. Zusätzliche Rechenschaftspflichten und Präqualifizierungsmechanismen würden einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Das steht dem erklärten Ziel des Bürokratieabbaus diametral entgegen.

„Die Beschäftigten des Logistiksektors haben ein Recht auf faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Die Speditionsbranche nimmt ihre Verantwortung wahr“, betont Huster. „Zum Schutz der Arbeitnehmerrechte existiert bereits ein engmaschiges Netz aus nationalen und europäischen Regulierungen, das mit dem EU-Mobilitätspaket für den Straßengüterverkehr nochmals ausgeweitet wurde. Entscheidend ist die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze, unter anderem durch bessere Koordination der nationalen und europäischen Behörden. Ein eventuelles Kontrolldefizit kann nicht durch den Erlass von weiteren Vorschriften geheilt werden.“