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Eingehungsbetrug zulasten des Absenders – keine Haftung des Transportunternehmens

Zunehmend schließen Kriminelle als vermeintliche Käufer zum Schein Kaufverträge ab und bemächtigen sich später der an sie gelieferten Güter, ohne den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen (Eingehungsbetrug). Nach aktueller Rechtsprechung haftet ein vom Verkäufer (Absender) mit dem…
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