Hinweispflicht auf das Beratungsangebot "Faire Integration"
Zum 1. Januar 2026 hat das Beratungsangebot „Faire Integration“ seine Arbeit auf neuer gesetzlicher Grundlage aufgenommen (§ 45b AufenthG). Ziel ist es, Drittstaatsangehörigen eine Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen anzubieten. Arbeitgeber sind gemäß § 45c AufenthG dazu…