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Pflichtangaben in Rechnungen - andere Amtssprachen der EU
Das Bundesfinanzministerium hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 17. September 2025 mitgeteilt, dass für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden können, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben…
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