Meta: Sofortentschädigung in Höhe von 50 € für private Facebook- und/oder Instagram-Nutzer
Pauschale Entschädigung für private Facebook- und/oder Instagram-Nutzer: Der BGL-Kooperationspartner Privacy ReClaim startet Aktion gegen Meta wegen unrechtmäßiger Datensammlung
Die Teilnahme ist risikofrei und dauert nur wenige Minuten. Berechtigt sind alle deutschen Nutzer ab 18 Jahren, die Facebook oder Instagram verwenden. Die Registrierung erfolgt unter: https://form-m.privacyreclaim.com/?ref=bgl
Hintergrund
Parallel zu der Initiative gegen Google erweitert Privacy ReClaim nun sein Engagement und geht auch gegen Meta vor.
Eine Vielzahl deutscher Gerichte hat in den vergangenen Monaten entschieden, dass Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt und Daten von Nutzern der Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram rechtswidrig verarbeitet. Denn verwendet eine Webseite oder App die sogenannten „Meta-Business-Tools“, übermitteln diese an Meta Daten darüber, welche Facebook- und Instagram-Nutzer die Webseite oder App genutzt haben und wann. Besonders problematisch kann das sein, wenn es sich um Webseiten oder Apps mit sensiblen Inhalten handelt. Nach Auffassung vieler Gerichte fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten, weshalb betroffenen Nutzern ein Schadensersatzanspruch gegen Meta zusteht.
Privacy ReClaim bietet betroffenen Nutzern nun eine unkomplizierte Lösung: Gegen eine Zahlung von 50 Euro können Verbraucher, die nicht selbst gegen Meta vorgehen möchten, ihre möglichen Schadensersatzansprüche an das Unternehmen abtreten. Privacy ReClaim macht dann die Ansprüche gegen Meta geltend. Beraten wird das Unternehmen dabei von der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP.
BGL-Initiative:
- Der BGL unterstützt die neue Initiative von Privacy Reclaim und sieht darin eine wichtige Möglichkeit für seine angeschlossenen Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeiter in der Transportlogistikbranche, sich gegen unlautere Datenpraktiken zu wehren und dabei eine faire Kompensation zu erhalten.
Wer kann Teilnehmen?
Jeder, der ein privates Profil auf Facebook und/oder Instagram besitzt, könnte betroffen sein
Als Betroffener stehen Ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu
Betroffene können laut europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Schadensersatz verlangen
Die individuelle Durchsetzung ist für Einzelpersonen jedoch aufwändig und risikoreich
So einfach funktioniert es:
Anmelden: Unter https://form-m.privacyreclaim.com/?ref=bgl registrieren
Identifizieren: Kurze, sichere Online-Identifizierung mit Personalausweis durchführen
Kassieren: 50€ werden zeitnah auf Ihr Konto überwiesen
Was Sie benötigen:
ein privates Meta-Konto, das Sie seit mindestens dem 13. November 2024 nutzen
die E-Mail-Adresse Ihres Meta-Accounts
eine IBAN für die Auszahlung
ein gültiges Ausweisdokument für die Identifizierung per Nect App (App muss gesondert im App-Store heruntergeladen werden)
Quelle: BGL