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Kabotage: Oberlandesgericht Köln bestätigt Praxis des BALM
(25.08.2025) Der aktuelle Beschluss des OLG Köln (Beschluss vom 24.04.2025, Aktenzeichen: 1 Orbs 30/25) bestätigt die Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zur Kabotage und führt zu mehr Rechtssicherheit. Weitere Informationen können Sie der Anlage entnehmen. Quelle:
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