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Antragsstart 2025 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass er alles unternommen hat, um einen fristgerechten Start des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit zu gewährleisten. Die Antragsfrist für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit beginnt aufgrund der verzögerten Haushaltsaufstellung erst am 4. August 2025 und endet richtliniengemäß am 1. September 2025.

Wir weisen in dem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Maßnahmen erst nach Eingang der Bewilligung begonnen werden dürfen. Gleichzeitig müssen alle Maßnahmen so beendet werden, damit noch vor Jahresende der Antrag auf Auszahlung (Verwendungsnachweis) gestellt werden kann. Da die Zeit zur Verwendung der beantragten Mittel daher sehr kurz ist, raten wir zu einer Antragsstellung bei Beginn der Antragsfrist.

Detailinformationen zum Förderprogramm, darunter insbesondere der Maßnahmenkatalog und eine synoptische Darstellung mit Vergleich zum Maßnahmenkatalog 2024, finden Sie auf der Website des BALM.
Die Pressemitteilung finden Sie im Anhang.

Für inhaltliche Nachfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen über die bewährten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Quelle: BALM