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Schleusensperrung an der Mosel: Rheinland-Pfalz erteilt Ausnahmegenehmigung vom LKW-Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Aufgrund der gesperrten Moselschleuse in St. Aldegund hat das Land Rheinland-Pfalz eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gemäß § 30 Abs. 3 StVO sowie § 1 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung erteilt. Die Ausnahme gilt für das Führen von LKW über 7,5 t sowie…
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