Schienengüterverkehr im Koalitionsvertrag
Der Schienengüterverkehr hat eine sichtbare Rolle im Koalitionsvertrag – und das ist richtig so! Die Logistikbranche braucht eine leistungsfähige Schiene. Wenn das Angebot stimmt, gelingt auch eine Verlagerung von der Straße. Investitionen müssen aber von einer strukturellen Qualitätsoffensive begleitet werden.
Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind alternativlos – für eine deutliche Steigerung der Kapazität und Produktqualität. Die verbindliche Finanzierungszusage im Koalitionsvertrag ist deshalb ein wichtiger Schritt. Nicht eindeutig sind die Finanzierungsquellen und -höhen.
Der Schienengüterverkehr muss in den Deutschlandtakt einbezogen werden. Denn anders als der Personenverkehr benötigt der Schienengüterverkehr auch kurzfristig Trassen und darf nicht aus dem Verkehrsnetz gedrängt werden.
Die angekündigte Bahnreform soll mittelfristig die Qualität im Schienenverkehr verbessern – ein wichtiges Signal. Auch wenn die Trennung von Netz und Betrieb verworfen wurde, wird im Koalitionsvertrag zumindest eine zentrale Hürde für die Logistikbranche erkannt: die zu geringe Produktqualität. Es fehlen Stabilität, Zuverlässigkeit, Transparenz und Kommunikation.
Eine Reform des Trassenpreissystems ist überfällig und muss sich stärker am Allgemeinwohl orientieren. Wichtig ist eine mehrjährige Preisstabilisierung. Nur so können Speditionen verlässlich und langfristig planen und Verkehre auf der Schiene aufbauen und halten.
Speditionen setzen auf Vielfalt im Schienengüterverkehr: Einzelwagen, Ganzzug, aber vor allem der Kombinierte Verkehr, der als nachhaltiges Logistikkonzept perspektivisch Wachstumsimpulse für die Schiene bringt. Der Kombinierte Verkehr wird im KoaV aber nicht mit einem Satz erwähnt. Das Bekenntnis von Schwarz-Rot zum Ausbau des Kombinierten Verkehrs hätte sichtbar werden müssen. Deutschland muss sich auch für eine Reform der KV-Richtlinie 92/106/EWG stark machen. Sonst gerät der Kombinierte Verkehr in schwieriges Fahrwasser.