Reform der Einfuhrumsatzsteuer im Koalitionsvertrag
Wir begrüßen die geplante Reform der Einfuhrumsatzsteuer
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht vor, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell umgestellt wird, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Die Steuer wäre damit nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten, sondern könnte – wie in Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG ausdrücklich vorgesehen – direkt bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden.
Die erneute Verankerung dieser Thematik im Koalitionsvertrag ist ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher See- und Flughäfen. Zudem reduziert das Verrechnungsmodell das Risiko für Speditionshäuser, im Fall einer Insolvenz des Importeurs auf der bereits verauslagten Einfuhrumsatzsteuer sitzenzubleiben.
In den meisten EU-Staaten – einschließlich unserer Nachbarländer Belgien, den Niederlanden und Polen – profitieren Importeure und Speditionen schon längst von diesem Modell. Im vergangenen Jahr hat bereits die Länder-Finanzministerkonferenz die Einleitung der Reform einstimmig beschlossen.
Seit über 20 Jahren setzt sich der DSLV beharrlich gegenüber Politik und Finanzverwaltung für die Vereinfachung des EUSt-Erhebungsverfahrens ein. Wir gehen davon aus, dass unsere Überzeugungsarbeit nun auf fruchtbaren Boden fällt. Jetzt muss die Umsetzung schnell, unbürokratisch und in enger Abstimmung mit der Wirtschaft gelingen.