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Industriestandort Deutschland stärken: Verbände fordern zügige Umsetzung des Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Verbändekoalition, ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Kammern, Steuerberaterschaft und Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, an dem auch der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik beteiligt ist, hat am 5. Mai 2025 das untenstehende Pressestatement zur Notwendigkeit der Reform der Einfuhrumsatzsteuer veröffentlicht. Der DSLV setzt sich seit über 20 Jahren für die Einführung des Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer ein, mit dem unnötige Bürokratie abgebaut, den Betrieben mehr Liquidität verschafft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Logistik- und Industriestandorts Deutschland gestärkt würde.

  • Die im Koalitionsvertrag beschlossene Reform der Einfuhrumsatzsteuer muss zügig umgesetzt werden.

  • Breites Bündnis aus Wirtschaft, Kammern und Steuerberaterschaft fordert verbindlichen Zeitplan und bundesweit einheitliche Regelung.

  • Verrechnungsmodell schafft spürbare Entlastung für Unternehmen und stärkt Wettbewerbsfähigkeit.

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Kammern, Steuerberaterschaft und Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik begrüßt ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung die Reform der Einfuhrumsatzsteuer im Koalitionsvertrag verankert hat. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Logistikstandorts Deutschlands sowie zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit insgesamt und damit auch ein starkes politisches Aufbruchsignal der neuen CDU/CSU und SPD geführten Bundesregierung. Entscheidend ist nun, dass dieser Reformwille schnell in konkretes Regierungshandeln übersetzt wird.

„Die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer ist ein entscheidender Schritt, um den Industriestandort Deutschland spürbar zu entlasten und im europäischen Wettbewerb zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Florian Keisinger vom Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe im Namen der Verbändekoalition. „Sie ist nicht nur ein Schritt hin zur steuerlichen Harmonisierung in Europa, sondern vor allem eine zentrale Maßnahme zum Abbau eines erheblichen Wettbewerbsnachteils des deutschen Wirtschaftsstandortes.“

Ein Verrechnungsmodell schafft Vorteile auf ganzer Linie
Aktuell sorgt das in Deutschland praktizierte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer für unnötige Belastungen in Milliardenhöhe: Unternehmen müssen die Steuer bei der Einfuhr vollständig an den Zoll entrichten und können diese erst zeitlich nachgelagert im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Der durch die im Dezember 2020 eingeführte Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer erwartete Liquiditätsvorteil für die Importwirtschaft ist nicht ansatzweise eingetreten, da der Vorteil dieser Regelung von der Bewilligung eines (eigenen) Aufschubkontos für Einfuhrumsatzsteuer abhängt. Das bindet Liquidität, verursacht Bürokratie und trifft vor allem die importierende Industrie selbst, aber eben auch die großen Frachtflughäfen, die deutschen Seehäfen an der Nord- und Ostsee, die anderen internationalen Logistikstandorte in Deutschland sowie straßengeführte Importe im Gegensatz zu europäischen Konkurrenzstandorten, wo das Verrechnungsmodell längst Standard ist. Die Branchenverbände fordern daher:

  • die zügige Einführung eines bundesweit einheitlichen Verrechnungsmodells nach europäischem Vorbild,

  • eine rasche Einigung zwischen Bund und Ländern über die gesetzgeberischen und technischen Voraussetzungen,

  • einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung, um Planungssicherheit für Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen.

„Ein Verrechnungsmodell reduziert Liquiditätsabflüsse, senkt bürokratische Hürden und gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups ist das ein entscheidender Standortfaktor“, so die Verbände.

Auch Umwelt und öffentliche Haushalte profitieren
Durch die attraktivere Gestaltung der Einfuhr über deutsche Häfen können geografisch kürzere Transportwege und effizientere Lieferketten gefördert werden – ein Pluspunkt für die ökologische Bilanz. Zudem erhöht sich das Potenzial für Ansiedlungen von Logistikzentren, was zu zusätzlichen Steuereinnahmen und Wertschöpfung in Deutschland führt.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Die Finanz- und Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder haben im vergangenen Jahr erneut klar signalisiert, dass das bisherige Fristenmodell nicht ausreicht. Dieser Einschätzung schließen wir uns an: Die Einführung des Verrechnungsmodells sollte nun konsequent vorbereitet und umgesetzt werden.

Das Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Kammern, Steuerberaterschaft und Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik steht bereit, den weiteren Prozess konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen.

Quelle: DSLV