Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Logistik- und Speditionsbranche?
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD signalisiert mehr Reformwillen als erwartet.
In der Infrastrukturpolitik sind durch verkehrsträgerbezogene Finanzierungskreisläufe, Überjährigkeit und ein Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital Fortschritte bei den Finanzierungsinstrumenten zu verzeichnen.
Positiv sind auch Absichten, das Planungs-, Genehmigungs-, Vergabe- und Umweltrecht zu überarbeiten, wobei es solche Ankündigungen schon von zahlreichen Bundesregierungen gab.
Ob allein ein Eisenbahninfrastrukturfonds und eine weitere Entflechtung des DB-Konzerns zu einer tatsächlichen Leistungs- und Qualitätssteigerung des Schienengüterverkehrs führen, bleibt abzuwarten.
Die Ankündigung, die Nationale Hafenstrategie auch umzusetzen ist wichtig, eine konkrete Finanzierungszusage des Bundes für die Küstenländer fehlt leider.
Begrüßenswert ist die Absicht, das gewerbliche Depotladen zu fördern, emissionsfreie Lkw über 2026 hinaus von der Maut zu befreien und auf der EU-Ebene die CO2-Mehrfachbepreisung abzuschaffen. Inkonsequent handeln die Koalitionäre, indem sie nur der Landwirtschaft den Agrardiesel gewähren und nicht generell erneuerbare Kraftstoffe steuerlich anreizen, mit denen auch der Logistiksektor schnell zur CO2-Minderung beitragen könnte.
Die Super-Abschreibungen können zur Beschleunigung von Investitionen in der Wirtschaft beitragen. Allerdings hätten die Entlastungen für den Mittelstand insgesamt höher ausfallen müssen. Der Solidaritätszuschlag bleibt, die vorgesehene Unternehmenssteuersenkung soll frühestens 2028 und damit sehr spät kommen.
Ein Strompreispaket ist ein wichtiges Entlastungssignal. Da der elektrifizierte Güterverkehr immer stromintensiver wird, müssen von den Entlastungen auch mittelständische Speditionshäuser profitieren können.
Die geplante Aufhebung des Lieferkettengesetzes und die Unterstützung der EU-Omnibus-Richtlinie zeigen, dass Bürokratieentlastung auf der Agenda von Schwarz-Rot verankert ist. Die Konzentration der digitalen Zuständigkeit in einem Bundesministerium erhöht die Erwartungen an eine wirkungsvolle Staatsmodernisierung.
Die harten Konfliktlinien bei schwarz-rot zeigen sich hingegen in der Arbeits- und Sozialpolitik:
Zu begrüßen sind die beschleunigte Fachkräfteeinwanderung, steuerliche Anreize für Mehrarbeit und die geplante Arbeitszeitflexibilisierung.
Kritisch ist der faktische Beschluss, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben, der Druck auf das gesamte Tarifgefüge ausüben und durch das geplante Tariftreuegesetz verstärkt wird.
Im Bereich der Sozialversicherungen bleibt der KoaV viel zu vage. Hier muss die neue Regierung im Laufe der Legislatur nachbessern und die Lohnzusatzkosten bei max. 40 Prozent deckeln.
Alle Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, wie im Vertrag ausdrücklich hervorgehoben wird. Die Absichtserklärungen müssen nun mit konkreten Umsetzungsplänen und Zeitvorgaben verknüpft werden.