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Aus "De-minimis“ wird "Umweltschutz und Sicherheit“ - Antragsstart am 5. Februar 2024

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität teilt am 01.02.2024 mit, dass die Antragsunterlagen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ 2024 sowie die Rechtsgrundlagen und Allgemeine Informationen ab sofort im Antragsportal des BALM verfügbar sind. Die Unterlagen können hier abgerufen werden: https://antrag.gbbmdv.bund.de/de-minimis-dm-

Anträge können ab dem 5. Februar 2024, 09.00 Uhr bis zum 31. Mai 2024 im Antragsportal (eService) gestellt werden: https://antrag-gbbmvi.bund.de/web/guest/foerderprogramme
Die Empfehlung Ihres Verbandes ist es, möglichst frühzeitig, d.h. am ersten Tag den Antrag zu stellen. Es gilt das Windhundverfahren!

Als Grund für die Umbenennung des Förderprogramms gibt das BALM an, dass die Bezeichnung „De-minimis (DM)“ keinen Rückschluss auf das Ziel oder den Inhalt des Programms zulässt. Um die Wahrnehmung des Programms und damit die Inanspruchnahme durch potentielle Antragstellende zu erhöhen sowie die Wertigkeit der Ziele herauszuheben, wird das Programm ab der Förderperiode 2024 deshalb unter der Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt.
Im eService-Portal ist die erforderliche Anpassung noch umzusetzen, sodass einige Punkte (bspw. die Antrags-ID u. ä.) noch das Kürzel „DM“ aufweisen.
Weitere Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2024 findet man auf der Internetseite des BALM unter Förderprogramme/Güterkraftverkehr/Umweltschutz und Sicherheit 2024: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html

Quelle BALM