18.07. + 19.07.2025: Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (optional mit Fortbildung für Abfallbeauftragte - nach § 9 AbfBeauftrV)
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt. • Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfall- und Umweltrecht • Aktuelle Rechtsprechung • Abfalltransporte, Arbeitssicherheit, Immissionsschutz • Das Beauftragtenwesen: Aufgaben, Rechte & Pflichten • Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis: Muster, Tipps und Fallbeispiele, Gruppenarbeit und Lernzielkontrolle
Zielgruppe: Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstalter: KreislaufService GmbH (KS) Veranstaltungsort: Hotel Münnich Heeremansweg 11-13 48167 Münster
Dauer: Freitag, 24.01.2025 08:30 – 16:30 Uhr Samstag, 25.01.2025 08:00 – 16:00 Uhr
Kursgebühr: Die Kursgebühr beträgt 580,– Euro pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 70,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!