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BALM-Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit“ 2026: Verwendungsnachweise möglichst zeitnah einreichen
Das BALM hat darüber informiert, dass die Antragsbearbeitung für die Förderperiode 2026 im Programm "Umweltschutz und Sicherheit“ weitgehend abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund bittet die Behörde darum, die Verwendungsnachweise nach Durchführung der jeweils geförderten…
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Bundeskabinett beschließt neue Finanzierungsarchitektur für die Straßeninfrastruktur
Mit dem Gesetz zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz) hat das Bundeskabinett die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur der Autobahn…
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DSLV-Pressemitteilung: Autobahnfinanzierung und Infraplan 2026 - Logistikbranche fordert verlässliche Bundesmittel für die Verkehrswege
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH und dem tags zuvor vorgestellten Infraplan 2026 für die Schiene will der Bund Infrastrukturinvestitionen planbarer machen und stärker von der jährlichen Haushaltslage lösen. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt diese Reformschritte grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass die Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Mitteln dadurch längst nicht geschlossen wird.
Die vorgesehene Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027 und die direkte Zuweisung des Infrastrukturanteils der Lkw-Maut ab 2028 schaffen die Voraussetzungen für eine verlässlichere und stärker an den Investitionszyklen orientierte Finanzierung der Straßeninfrastruktur. Dennoch bleibt der angekündigte Finanzierungskreislauf Straße unvollständig. Lediglich ein Drittel der Mauteinnahmen erreicht künftig direkt die Autobahn GmbH. Die Einnahmen aus der CO₂-Komponente der Lkw-Maut fließen überwiegend nicht in die Straßeninfrastruktur zurück, sondern werden für andere verkehrspolitische Zwecke eingesetzt.„Besonders kritisch ist, dass der Gesetzentwurf den Bundesanteil nicht verbindlich absichert. Nachdem das Bundesfinanzministerium bereits einen festen Zuschuss von zwei Milliarden Euro verhindert hat, stellt es der Kabinettsentwurf dem Bund frei, ob er weiterhin Haushaltsmittel bereitstellt. Damit droht die neue Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH zum Ersatz für ausbleibende Bundesmittel zu werden. In diesem Fall würde ein Teil der vom Straßengüterverkehr bezahlten Lkw-Maut den Schuldendienst der Gesellschaft bedienen, statt zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur zu finanzieren. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland, der auf leistungsfähige Straßen angewiesen ist, wäre das ein riskanter Kurs“, warnt Huster.Auch der Schiene fehlt bislang fehlt bislang eine verlässliche, überjährige Finanzierungsgrundlage. Mit dem Infraplan 2026 will das Bundesverkehrsministerium Infrastrukturplanung, Haushaltsplanung des Bundes und Unternehmensplanung der DB InfraGO enger aufeinander abstimmen. „Auch dieser Schritt ist richtig“, so Huster, „ein Finanzierungsplan ist das Dokument jedoch nicht.“ Den Eisenbahninfrastrukturfonds, der Investitionen durch überjährige Finanzierungszusagen absichern soll, will das Bundesverkehrsministerium erst im Laufe der Legislaturperiode auf den Weg bringen. Gleichzeitig plant die DB InfraGO, die Trassenpreise bereits 2027 um 12,9 Prozent anzuheben, und kündigt für 2028 weitere Steigerungen an. Das würde Schienengüterverkehre und den Kombinierten Verkehr erheblich verteuern.Sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene tragen die Nutzer einen immer größeren Teil der Infrastrukturkosten, während der Bund seinen eigenen Finanzierungsanteil nicht verlässlich absichert. Der DSLV fordert den Deutschen Bundestag deshalb auf, bereits im Haushalt 2027 Verkehrsinvestitionen zu priorisieren und verbindliche, überjährige und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Finanzierungspfade gesetzlich zu verankern. „Neue Strukturen sind wichtig, aber ohne verlässliche Mittelzusage des Bundes entsteht keine Planungssicherheit für die Logistik, weder auf der Straße noch auf der Schiene“, so Huster.
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Kabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen für 2027
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 7. Oktober 2026, die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 beschlossen und damit die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen festgesetzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung…
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