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DSLV-Pressemeldung: DSLV warnt vor unnötiger bürokratischer Belastung für Transportdienstleister durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik setzt sich weiter für eine gesetzgeberische Klarstellung ein, dass Transportdienstleistungen keine Postdienstleistungen sind und somit nicht unter die Postregulierung fallen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die gewerbliche Beförderung von Postsendungen im Fernverkehr zwischen zwei Postverteilzentren überhaupt vom Anwendungsbereich des Postrechtsmodernisierungsgesetzes erfasst sein sollte.

Der DSLV hatte bereits im Dezember 2023 in seiner Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes vor bürokratischen Doppelbelastungen für Transportunternehmen gewarnt. Denn mit der obligatorischen Gewerbelizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder einer EU-Gemeinschaftslizenz erfüllen Transportunternehmen bereits gesetzliche Zugangsvoraussetzungen für den Eintritt in den Straßengüterverkehrsmarkt, unabhängig davon, welche Güter befördert werden.

DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster bemängelt: „Für ein zweites paralleles Erlaubnisregime, das im Straßengüterverkehr allein auf Postsendungen abzielt, besteht in diesem Bereich überhaupt keine sachliche Notwendigkeit.“ Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2023 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf beschlossen. Unternehmen, die über eine gültige Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsrecht verfügen, erhalten danach zwar zumindest Erleichterungen bei der Antragstellung, bleiben aber zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur mit den damit verbundenen umfassenden Vorprüfungen und Vorgaben verpflichtet.

„Zweck und Ziel dieser doppelten Lizensierung für gewerbliche Güterkaftverkehrsunternehmen bleiben unklar. Diese Unternehmen stellen keine Postsendungen beim Endempfänger zu.“, erklärt Huster. „Sie transportieren lediglich Container und Wechselbehälter, die mit Postsendungen beladen sind. Mit Blick auf die Regulierungsziele des Postrechtsmodernisierungsgesetzes ist es völlig unverhältnismäßig, solche reinen Beförderungsleistungen der Postregulierung zu unterwerfen.“

Der DSLV fordert deshalb anlässlich der am 20. März 2024 stattfindenden Anhörung zum Postrechtsmodernisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestages das Gesetz dringend zu präzisieren: Unternehmen, die allein Postsendungen transportieren und nicht in den Zustellungsprozess involviert sind, unterliegen nicht der Postregulierung!