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Neue Förderrichtlinie progres.NRW „Emissionsarme Mobilität“

Im Februar 2024 ist die neue Förderrichtlinie progres.NRW „Emissionsarme Mobilität“ veröffentlicht worden. Hier ist bereits die neue AGVO zur Anwendung gekommen,. d.h. hier greifen bereits die geänderten De-Minimis Grenzen für den Güterkraftverkehr: 300.000 € in 3 Jahren (statt wie bisher:
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