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NRW-Erlass für Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für Hilfsleistungen/Militärtransporte in die Ukraine

Das Land NRW hat aktuell einen Erlass zur Erteilung einer Ausnahme gemäß § 46 Absatz 2 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie gemäß § 4 Absatz 3 der Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot gemäß § 1 Ferienreiseverordnung für Transporte…
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