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Aus "De-minimis“ wird "Umweltschutz und Sicherheit“ - Antragsstart am 5. Februar 2024

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) teilt mit, dass die Vorbereitungen für den Start der Förderperiode 2024 im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) abgeschlossen sind.

Als Grund für die Umbenennung des Förderprogramms gibt das BALM an, dass die Bezeichnung „De-minimis (DM)“ keinen Rückschluss auf das Ziel oder den Inhalt des Programms zulässt. Um die Wahrnehmung des Programms und damit die Inanspruchnahme durch potentielle Antragstellende zu erhöhen sowie die Wertigkeit der Ziele herauszuheben, wird das Programm ab der Förderperiode 2024 deshalb unter der Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt.

Anträge können ab dem 5. Februar 2024, 09.00 Uhr im Antragsportal (eService) gestellt werden: https://antrag-gbbmvi.bund.de/web/guest/foerderprogramme
Im eService-Portal ist die erforderliche Anpassung noch umzusetzen, sodass einige Punkte (bspw. die Antrags-ID u. ä.) noch das Kürzel „DM“ aufweisen. Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2024 findet man auf der Internetseite des BALM unter Förderprogramme/Güterkraftverkehr/Umweltschutz und Sicherheit 2024: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html

Quelle BALM