Wir ebnen Wege.
Umziehen kann stressig sein. Schon vor dem ersten gepackten Umzugskarton sollten Sie sich daher ein paar Fragen stellen, um den Umzug so stressfrei wie möglich zu gestalten: Was muss alles mit? Wie bekomme ich es hier weg und wie bekomme ich es dort hin - und wie dort hinein? Muss ich etwas einlagern? Kann das alles jemand für mich organisieren? Schließlich bewegen Sie ihren gesamten Besitz von einem Ort zu einem neuen. Meist hat sich in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus viel Wertvolles und leider auch einiges Unnütze angesammelt. Und all das muss nun bewegt werden. Bevor Sie eine Umzugsdienstleistung in Anspruch nehmen: Stellen Sie sich die Frage, ob das jeweilige Angebot die Leistungen verspricht und auch halten kann, die Sie sich vorstellen. Im Normalfall ist dies deutlich wichtiger als die Frage nach dem Preis. Nicht alle Anbieter, die sich seit der Deregulierung des Umzugsmarktes in den 1990ern als Umzugsdienstleister bezeichnen, erfüllen gängige Qualitätsstandards. Nicht Wenigen fehlen sogar wesentliche Genehmigungen zur gewerblichen Ausübung ihrer Tätigkeit. Hier können Sie nach Anbietern suchen, die für hohe Qualität stehen. Dies wird in einem neuen Verfahren unabhängig überprüft. Als Ergebnis erhalten die geprüften Firmen das AMÖ-Zertifikat. Es steht für die Einhaltung der Vorgaben der AMÖ, des Bundesverbandes für Möbelspedition und Logistik.
Auch rund um den Umzug sollten Sie an einige Dinge denken. Laufende und neue Verträge für Strom und Wasser sind da ein Beispiel. Eventuell benötigen Sie einen Nachsendeauftrag für Ihre Post. Auf Ihrer Checkliste sollten auch die nötigen Behördengänge stehen. Zahlreiche Tipps und Informationen rund um das Thema Umzug finden Sie hier und auch unter http://www.umzug.org/.
Kündigen Sie Ihren Mietvertrag fristgerecht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; mündliche Kündigungen sind rechtsunwirksam. Im Falle eines befristeten Mietvertrages können Sie vor Ablauf der Frist nur ausziehen, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Klären Sie mit Ihrem Vermieter ab, ob er mit der Stellung eines Nachmieters einverstanden ist.
Schönheitsreparaturen sind Sache des Mieters, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ungültig sind Klauseln im Mietvertrag, nach denen der Mieter beim Ein- und Auszug renovieren muss.
Bevor Sie Ihren neuen Mietvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn sorgfältig durch. Achten Sie auf Klauseln, bei denen es um Geld geht: z. B. Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen, Kaution oder Nebenkosten.
Als Kaution sind höchstens drei Monats-Kaltmieten zulässig, die der Mieter in drei Raten zahlen kann.
Sprechen Sie mit Ihrem Vormieter oder Vermieter über den Kauf von fest eingebauten Gegenständen. Vielleicht können Sie die Gegenstände zu einem angemessenen Preis übernehmen.
Wird die Wohnung renoviert vermietet, halten Sie im Wohnungsübergabeprotokoll fest, ob Mängel vorliegen oder Nachbesserungen notwendig sind. Die Wohnung kann auch unrenoviert vermietet werden. Dann entscheiden Sie, ob Sie vor Einzug noch renovieren oder nicht. Dass die Wohnung unrenoviert vermietet wird, sollten Sie in den Mietvertrag schreiben lassen.
Falls Sie Ihre neue Wohnung über einen Makler bekommen haben, darf er nur Provision verlangen, wenn er mit Ihnen einen Maklervertrag geschlossen hat und er Ihnen wirklich zu einem Kauf- / Mietvertrag verholfen hat. Künftig darf der Makler Provision nur vom Mieter verlangen, wenn er in dessen Auftrag handelt.
Beantragen Sie Ihren Umzugsurlaub rechtzeitig. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen Sonderurlaub gewährt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung nach dem nächsten Abholtermin. Entrümpeln Sie Speicher, Keller, Garage etc. Ausmisten spart Transportkosten!
Am einfachsten und bequemsten ziehen Sie mit einem Möbelspediteur um. Ein Umzugsberater bespricht mit Ihnen alle Details Ihres Umzugs und richtet sich dabei nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Geldbeutel.
Bei einem Umzug müssen Sie bei zahlreichen Institutionen Adressänderungen vornehmen, bei einem Fernumzug sogar Kündigungen. Erstellen Sie sich eine Liste, planen Sie ggf. Termine – etwa zum Ablesen der Zähler – ein.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Umzug Ihres Anschlusses.
Zeichnen Sie einen Stellplan Ihrer neuen Wohnung. Dadurch vermeiden Sie ein Chaos beim Umzug - denn so wissen Sie bzw. der Möbelspediteur auf Anhieb, welches Möbelstück wo platziert werden soll.
Wenn Sie selbst umziehen, sollten Sie jetzt bereits die Bestandteile Ihres Hausrats verpacken, die Sie bis zum Umzug nicht mehr benötigen. So ersparen Sie sich unnötige Hektik kurz vor dem Umzugstag.
Sofern Sie mit einem Möbelspediteur umziehen, Ihre Kartons aber selbst packen, haftet das Umzugsunternehmen nicht für Schäden an den verpackten Gegenständen!
Nur wenn das Umzugsunternehmen auch mit der transportsicheren Verpackung beauftragt ist, kommt eine Inanspruchnahme bei Schäden an verpackten Gegenständen in Betracht.
Für Ihre Kinder bedeutet der Wohnungswechsel eine große Umstellung, besonders bei einem Umzug in eine andere Stadt. Während des Umzuges sollten Sie Ihr Kind bestimmte Aufgaben erfüllen lassen, damit es das Gefühl hat, gebraucht zu werden. Falls Sie Kleinkinder haben, sollten Sie sich für den Umzugstag eine Betreuung besorgen.
Geben Sie Ihren Nachbarn und dem Hausmeister den genauen Umzugstermin bekannt, damit sie von der Unruhe am Umzugstag nicht überrascht sind. Bitten Sie Ihren Hausmeister um Sicherstellung der Treppenhaus- und Fahrstuhlbenutzung.
Achten Sie darauf, dass bei Ihrem Umzug professionelles Umzugsmaterial eingesetzt wird. Umzugskartons vom Möbelspediteur sind sehr stabil und entsprechend stapelbar. Packseide für Gläser und Geschirr kann einen Durchlauf durch den Geschirrspüler ersparen. Spezielle Verpackungsmittel etwa für Flachbildschirme sparen Zeit und Kosten beim Verpacken. Um Ihre Böden während des Umzugs zu schützen, sollten Sie Abdeckmaterial verwenden. Kaufen Sie auch ausreichend Müllsäcke.
Wenn möglich, sollten Sie einen Parkplatz sowohl vor Ihrer alten Wohnung als auch vor Ihrer neuen Wohnung reservieren, damit der Lkw schnell und reibungslos be- und entladen werden kann. Zwei Mülltonnen und ein wenig Flatterband reichen da nicht aus. Nur eine genehmigte Halteverbotszone hält den benötigten Parkplatz verlässlich frei. Und so eine Halteverbotszone ist nicht so einfach einzurichten - es gibt von Kommune zu Kommune Unterschiede. Fragen Sie am besten einen qualifizierten Möbelspediteur. Er kann eine entsprechende Halteverbotszone organisieren.
Dem erfahrenen Personal der Möbelspedition geht der Umzug schnell von der Hand. Statt wochenlang Ihren Hausrat zu verpacken, Möbel zu montieren, Kisten und Einrichtungsgegenstände hin und her zu schleppen, können Sie Ihre Zeit für Wichtigeres und Angenehmeres nutzen. Zertifizierte AMÖ-Spediteure erkennen Sie am rollenden Känguru.
Sicherlich haben Sie einigen zeitlichen und finanziellen Aufwand betrieben, um Ihr Hab und Gut zusammenzustellen. Ihr Besitz in Ihren vier Wänden ist das Ergebnis Ihres Lebens. Und nun soll dieses Hab und Gut an einen anderen Ort bewegt werden. Sollte da die größte Sorge wirklich der Preis für den Umzug sein?
Am einfachsten und bequemsten ziehen Sie mit einem Möbelspediteur um. Ein Umzugsberater bespricht mit Ihnen alle Details Ihres Umzugs und richtet sich dabei nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Geldbeutel. Der Umzugsmarkt wurde in den 1990er Jahren dereguliert. Nicht alle Anbieter, die sich seither als Umzugsdienstleister bezeichnen, erfüllen gängige Qualitätsstandards. Nicht Wenigen fehlen sogar wesentliche Genehmigungen zur gewerblichen Ausübung ihrer Tätigkeit. Angebote sollten Sie daher zunächst auf einige Kriterien hin prüfen:
Bei Preisen sollte man sich überlegen, ob man sein gesamtes Vermögen Menschen an die Hand gibt, die offensichtlich weniger Geld bekommen als man für einfachste Tätigkeiten zu entrichten bereit wäre.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge für Privatpersonen, die von Umzugsspeditionen durchgeführt werden, steuerlich den haushaltsnahen Dienstleistungen gleichgestellt worden. Auf Antrag können bis zu 4.000 EUR von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden (entspricht 20 Prozent von bis zu 20.000 EUR, die gemäß Gesetz steuerlich zu berücksichtigen sind).
Diese Informationen sind ein Überblick über die am 1. September 2013 geltende Rechtslage und ersetzen nicht die steuerliche Beratung durch Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähig sind die Kosten wie bei einem Umzug aus beruflichen Gründen. Einzelheiten zur Voraussetzung der Anerkennung erteilt Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Dem erfahrenen Personal der Möbelspedition geht der Umzug schnell von der Hand. Statt wochenlang Ihren Hausrat zu verpacken, Möbel zu montieren, Kisten und Einrichtungsgegenstände hin und her zu schleppen, können Sie Ihre Zeit für Wichtigeres und Angenehmeres nutzen. Zertifizierte AMÖ-Spediteure finden Sie in unserer Unternehmensdatenbank.
Im Verbraucherportal www.umzug.org des Bundesverbandes AMÖ finden Sie weitere Tipps zum Umzug mit öffentlichen oder privaten Arbeitgebern, Ämtern und zum internationalen Umzug.