Wir ebnen Wege.
In den Medien – Fernsehen, Rundfunk und Presse – ist in den letzten Jahren sehr häufig über üble Machenschaften von Umzugsunternehmen berichtet worden.
Die Masche ist fast immer gleich:
Vornehmlich in den kostenlosen Anzeigenblättern werden vermeintlich extrem günstige Preise für die Durchführung von Umzügen angeboten. Ein typisches Beispiel: 4 "Fachkräfte" für 6 Stunden zum Pauschalpreis von 275 € - 10 % "Seniorenrabatt". Schon bei erster Überlegung müsste dem halbwegs aufmerksamen Kunden auffallen, dass es bei einer solchen Preisgestaltung nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Die Dienstleistung "Umzug" ist bekanntlich sehr personalintensiv. Ist es allen Ernstes realistisch, 24 Arbeitsstunden und sechs Lkw-Stunden für einen Gesamtpreis von 247,50 in Anspruch nehmen zu können, der zudem noch die Mehrwertsteuer beinhalten muss, weil es sich um Endverbraucherwerbung handelt? Kann eine Mannstunde eines qualifizierten Mitarbeiters tatsächlich zu einem Verkaufspreis von unter 10 Euro netto angeboten werden, wenn schon der gesetzliche Mindestlohn bei über 9 Euro pro Stunde liegt?
Natürlich nicht! Der Teufel steckt letztlich im Detail. Über das "Kleingedruckte" bessern Unternehmen, die in der beschriebenen Art werben, die Preise in der Regel ganz massiv nach. Da werden Montageleistungen während der laufenden Arbeitszeit mit horrenden Pauschalen zusätzlich berechnet, An- und Abfahrtskosten kommen in ungeahnter Höhe hinzu, weil der Herkunftsort nicht identisch ist mit der verwendeten Telefonvorwahl, und ein mitgebrachter Außenaufzug wird ebenfalls mit marktunüblich hohen Preisen berechnet, gleichgültig ob er tatsächlich eingesetzt wird oder nicht.
Am Ende summieren sich dann die versteckten Einzelpositionen zu Preisen, die nach unserer Erfahrung oft das Zwei- bis Dreifache dessen erreichen, was ein seriöser Fachbetrieb für die perfekte Durchführung des Umzuges fakturieren würde.
Daneben finden sich oft auch noch weitere unzulässige Benachteiligungen der Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, z. B. eine Selbstbeteiligung im Schadenfall oder eine Verkürzung der gesetzlich vorgeschriebenen Reklamationsfristen.
Am Umzugstag versuchen die oft unter wechselnden Fantasienamen auftretenden unseriösen Unternehmen, den überhöhten Preis bereits vor Entladung des Umzugsgutes in bar zu kassieren und drohen an, entweder ihr Frachtführerpfandrecht, natürlich rechtsmissbräuchlich, auszuüben oder die Möbel einfach wieder zu entladen und auf den Bürgersteig zu stellen, wenn der Kunde nicht bereitwillig ihre überhöhten Forderungen akzeptiert.
Natürlich distanzieren wir uns entschieden von diesen Praktiken, die Sie bei einem Mitglied unseres Fachverbandes nicht erleben werden. Das Ansehen der gesamten Branche wird aber durch das Verhalten einzelner "Unternehmen" in Mitleidenschaft gezogen.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie vor der Vergabe Ihres Umzugsauftrages zumindest folgende Grundsätze beachten:
Ist das Kind im Brunnen, weil man diese Hinweise nicht kannte oder befolgt hat und nimmt der Frachtführer rechtmissbräuchlich sein Frachtführerpfandrecht wahr: