Wir ebnen Wege.
Gesetzliche Grundlage
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungs(fach)betrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei (bzw. drei) Jahre einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Weiterhin kann damit auch die Auffrischung "Abfallbeauftragter" kombiniert werden. Je nach Bedarf werden in den Fortbildungslehrgängen unterschiedliche, aber stets aktuelle thematische Schwerpunkte vorgestellt und vermittelt.
Zielgruppe
Verantwortliche Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln und bereits einen entsprechenden Grundlehrgang besucht haben sowie Abfallbeauftragte.
Veranstaltungsort
Hotel-Restaurant Münnich, Heeremansweg 13, 48167 Münster
Kursgebühr
Die Kursgebühr beträgt 525,00 € pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung; kein Abendessen.
Mitgliedsunternehmen sind Mitglieder der EGRW, EVGE und der BGL-Landesverbände (z. B. VVWL)
Zusatzmodul "Fortbildung Abfallbeauftragter" plus 55,- Euro pro Person (zzgl. MwSt.)
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung. Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!
Termine
Freitag, 16.06.2023 08:30 – 16:30 Uhr
Samstag, 17.06.2023 08:00 – 16:00 Uhr
Ausschreibung & Anmeldeformular
Freitag, 22.09.2023 08:30 – 16:30 Uhr
Samstag, 23.09.2023 08:00 – 16:00 Uhr
Ausschreibung & Anmeldeformular
Freitag, 08.12.2023 08:30 – 16:30 Uhr
Samstag, 09.12.2023 08:00 – 16:00 Uhr