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NRW: Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN für die Legislaturperiode 2022-2027

Erste Einschätzung der NRW-Logistik

Der 148 Seiten umfassende Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN für die Legislaturperiode 2022 – 2027 in NRW setzt einen klaren Fokus auf Klimaneutralität: NRW soll baldmöglichst die erste Industrieregion mit Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen werden.

„Wir wollen den Logistikstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig und langfristig stärken und hierbei gezielt Innovationen, Kooperationen und Netzwerke weiterentwickeln. Dazu gehört eine gut ausgebaute Infrastruktur.“ - Der VVWL begrüßt dieses Ansinnen und Bekenntnis zu seiner Branche durch die neue Regierungskoalition im am 24.06. vorgestellten Koalitionsvertrag ausdrücklich. Gleiches gilt für die Feststellung der Koalitionspartner, die Logistikbranche gewinne mit zunehmender Digitalisierung, internationaler Vernetzung und aus Klimaschutzgründen immer weiter an Bedeutung.

Der VVWL unterstützt das Ansinnen der Regierungskoalition, Schiene, Binnenschiff, Häfen und den Kombinierten Verkehr nachhaltig und langfristig stärken zu wollen. „Hier sehen wir unter gewissen Voraussetzungen eine Chance, dass Zuwächse des Güterverkehrs nicht noch weiter die Straßen so sehr belasten, dass die Effizienz des Lkw im Stau erstickt. Wenn es im Logistikland NRW gelingt, signifikante Anteile des Güterverkehrswachstums über alternative Verkehrsträger abzuwickeln, profitieren Wirtschaft und Umwelt gleichermaßen. Allerdings zeigt die schon seit Monaten sehr schlechte Kapazitäts- und Betriebssituation insbesondere auf dem Netz der DB und der Investitionsstau auf der Schiene, wie viel hier noch geleistet werden muss“, betont Dr. Christoph Kösters, Hauptgeschäftsführer des führenden nordrhein-westfälischen Logistikverbandes VVWL. Gleichzeitig mahnt er die Koalitionspartner, nicht in Jahrzehnte alte Verlagerungsfantasien zu verfallen: „Der Güterverkehr der Zukunft wird weiter auf den Lkw als Lastenträger Nr. 1 angewiesen bleiben. Um den Straßengüterverkehr ökologisch und ökonomisch effizient zu gestalten, ist die Logistik auf eine funktionierende Infrastruktur auch bei der Straße angewiesen.“

Insbesondere die Ausführungen der Koalitionspartner, im Zusammenhang mit der Transformation Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen zu beschleunigen, ermutigen den VVWL in seinen langjährigen Forderungen hierzu auch in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur. Dieser „Hebel“ sollte auch für die Verkehrsinfrastruktur gelten. Die Ausführungen im Koalitionsvertrag, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die dem Klimaschutz oder der Barrierefreiheit dienen, künftig einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren angewandt werden, sollten dabei nicht eine zukünftige Anwendung entscheidend limitieren. „Denn durch Engpässe und Ausfall von Infrastruktur kommt es derzeit zu erheblichen Umweg-Verkehren und Staulagen und auch massiven Umweltbelastungen. Wenn der Ersatzbau beispielsweise der Rheinbrücke bei Leverkusen oder der Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid durch ein beschleunigtes Verfahren entscheidend verkürzt werden kann, entlastet das Unternehmen und Umwelt gleichermaßen“, so Dr. Christoph Kösters. Die Koalition müsse in den nächsten Jahren jedoch beweisen, dass die notwendigen Verfahren trotz beabsichtigter verstärkter Prüfung auf Klimaverträglichkeit tatsächlich beschleunigt werden.

Nicht glücklich ist der VVWL damit, dass der Landesstraßenbedarfsplan (Neu- und Ausbaumaßnehmen) nach Kriterien und auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten „Landesverkehrsmodells“ neu aufgestellt werden soll. Bis zur Novellierung sollen zudem keine neuen Planungen aufgenommen, aber die laufenden Projekte weiterbearbeitet werden. Der derzeit große Handlungsdruck in der Straßeninfrastruktur verträgt keine Kürzung von Mitteln oder den Aufschub oder die Streichung bzw. prioritätsbezogene Abstufung von Projekten.

Der VVWL begrüßt, dass die Koalitionspartner den Stellenwert der Flughäfen für den Wohlstand unseres Landes grundsätzlich anerkennen. Bei den im Koalitionsvertrag angedachten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm wird sich der VVWL einbringen, um einen nachhaltigen und wirtschaftsverträglichen Weg zu finden. Bei der vorgesehenen Erarbeitung eines Konzepts für den Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des (schon länger) angekündigten „Luftverkehrskonzepts 2030+“ des Bundes ist die große Bedeutung der Flughafenstandorte für die Luftfracht und die vielen Export- und Importströme der heimischen Wirtschaft hinreichend zu berücksichtigen.

Hervorzuheben ist auch der Wille der Regierungskoalition, die notwendige Wasserstraßeninfrastruktur des Binnenschifffahrtsland Nr. 1 NRW mit dem Ziel von mehr Binnenschiffstransporten zu stärken. Die angeführte konsequente Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des „Aktionsplan Westdeutsches Kanalnetz“ und das Ziel der Sanierung der schleusenanlagen und der Brückenanhebungen sind z.B. richtige Akzente. Allerdings gehört hierzu auch das Projekt W 27 Abladeverbesserung und Solenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg.   

Dass NRW sich weiterhin für den Ausbau des Parkraums für Lkw einsetzen, die Verfügbarkeit staatlicher wie gewerblicher Plätze per mehrsprachiger App sichtbar machen und eine Vernetzung der Speditionen untereinander für die gegenseitige Nutzbarmachung privaten Parkraums fördern will, trifft die volle Zustimmung des VVWL.

Der Koalition ist bewusst, dass die digitale und klimaneutrale Transformation „Investitionen in hohen Milliardenbeträgen, die vor allem von der Wirtschaft gestemmt werden müssen“, erfordert. Der VVWL unterstreicht die Wichtigkeit, dass zur Bewältigung dieser Ziele nicht nur energieintensive Großindustrie gefördert werden dürfe. Insbesondere die Logistik steht in intensivem Wettbewerb und muss sich insbesondere mit ihren hochmobilen Arbeitsplätzen gegen Unternehmen behaupten, die standardmäßig im Ausland tanken. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht zum Wettbewerbsfaktor werden, da ansonsten nicht vom Lkw auf Bahn und Binnenschiff verlagert wird, sondern vom Lkw mit Kennzeichen D auf Lkw mit Sitz in Ländern mit geringeren Umweltstandards.

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