Wir ebnen Wege.
Dortmund, 23. Januar 2020 - Wie das Oberverwaltungsgericht am 22. Januar mitteilte, haben sich im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Dortmund die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt. https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/02_200122/index.php Mit dem vorliegenden Vergleich konnte das Land zwar ein generelles Dieselfahrverbot abwenden, allerdings wird neben anderen Maßnahmen im ersten Quartal 2020 ein ganztägiges Durchfahrtsverbot für den Durchgangsverkehr von 7,5 t auf der B1 erlassen. Nachts dürfen Lkw des Durchgangsverkehrs über 7,5 Tonnen bereits seit dem Jahr 2007 die B1 in Dortmund nicht passieren. Dieses Nachtfahrverbot wird nun auf 24h ausgedehnt. Der Lkw-Durchgangsverkehr (>7,5t) wird mittels Beschilderung bereits an den Autobahnkreuzen umgeleitet und auf das Autobahnnetz (A1, A2, A45) verlagert.
Dr. Christoph Kösters, Hauptgeschäftsführer des VVWL kritisiert, dass somit zwar die Grenzwerte am betreffenden Hot-Spot voraussichtlich gesenkt, insgesamt durch die Umwege jedoch mehr Luftschadstoffe und Treibhausgase ausgestoßen werden. Die B1/A40 ist einer der drei Ost-West-Achsen durch den Ballungsraum Ruhrgebiet und auf der gesamten Achse A40/B1 als BAB / 4-6streifige Bundesstraße grundsätzlich für Fernverkehre und somit Durchgangsverkehre vorgesehen. „Statt schadstoff- und kostenintensiven Umwegen brauchen wir eine Umwelt- und Klimapolitik aus einem Guss“, fordert Dr. Kösters. „Es ist nicht einzusehen, warum Unternehmer ausgesperrt werden, die in umweltschonende Motorentechnik investiert haben“, erläutert Dr. Kösters die Forderung des VVWL nach einer Ausnahme vom Durchfahrtsverbot für Lkw mit der modernsten Schadstoffklasse Euro VI.