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NRW-Logistikbranche zum Gerichtsurteil zur Luftreinhaltung in Gelsenkirchen und Essen

NRW-Logistikbranche zum Gerichtsurteil zur Luftreinhaltung in Gelsenkirchen und Essen

Die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geforderten Fahrverbote auf der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen sowie – in Form zonaler Fahrverbote – in Essen entlang der A 40 und Teilen der B 224 haben deutliche Auswirkungen auf die Versorgung und Entsorgung der Wirtschaft und Bürger im mittleren Ruhrgebiet und die Mobilität von Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Darüber hinaus ist durch das Fahrverbot für den A40-Abschnitt in Essen auch der Fernverkehr betroffen.

 „Unsere Transport- und Speditionsunternehmen haben in den letzten Jahren bereits viel in modernere Technik investiert. Die Verkehrs- und Logistikwirtschaft muss sich bei der Investition in neue Fahrzeuge auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verlassen können. Es ist nicht vermittelbar, dass erst wenige Jahre alte Fahrzeuge plötzlich nicht mehr der Rechtslage entsprechen bzw. zulässig sein sollen. Zudem ist die erstmalige Verhängung eines Fahrverbots für eine Autobahn unverhältnismäßig“, sagte Horst Kottmeyer, Vorsitzender des VVWL.

„Die A40 ist die Lebensader im Ruhrgebiet und eine überregionale Verkehrsachse. Sollten die Fahrverbote sich auch in den angekündigten Berufungsverfahren bestätigen, spricht sich der VVWL hier für intelligente Lösungen mit Übergangs- und Anpassungsfristen für den betroffenen allgemeinen Güter- und Wirtschaftsverkehr aus. Die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nunmehr geforderten Fahrverbote über die bereits bestehenden Beschränkungen für den Lkw-Durchfahrtsverkehr hinaus sind aus unserer Sicht keine nachhaltige Maßnahme, um die Luftqualitätsziele in Essen und Gelsenkirchen zu erreichen“, so Horst Kottmeyer weiter.

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