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Mautausweitung zum 1. Juli - Mauterhöhung zum 1. Januar

Die Wirtschaft am Standort Deutschland steht vor einer doppelten Mehrbelastung: einerseits wird die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli dieses Jahres ausgeweitet, andererseits erwarten wir erheblich ansteigende Mautsätze zu Beginn des Jahres 2019. Dies geht aus dem aktuellen Wegekostengutachten hervor, das die Grundlage für die zum Jahreswechsel geltenden neuen Mautsätze darstellt.

Bereits im vergangenen Jahr beschlossen und verkündet wurde die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zur Jahresmitte 2018. Allein durch die künftig lückenlose Mautpflicht von Lkw-Verkehren auf dem knapp 40.000 km umfassenden Bundesstraßennetz ergeben sich nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von jährlich rund 2 Mrd. Euro. Zum Jahresbeginn 2019 sollen durch eine Erhöhung der Mautsätze für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Zuge des neuen Bundesfernstraßenmautgesetzes auf Basis des neuen Wegekostengutachtens die zusätzlichen Belastungen auf ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich steigen.

Grundlage für das neue Gutachten ist das mehrfach geänderte EU-Recht. Konkret soll die Infrastrukturmaut z.B. für neueste 40 t-Lkw von derzeit 13,5 Cent/km auf 17,4 Cent/km steigen. Darüber hinaus erlaubt die EU auch die Anlastung sogenannter „externer Kosten“ wie z.B. durch den Lkw verursachte Luftverschmutzungskosten und Lärmkosten. Alle Kostenkomponenten zusammen ergäben zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung der Lkw-Maut für eine 40 t-Kombination der saubersten Schadstoffklasse Euro VI von 13,5 Cent/km auf 18,7 Cent/km. Die Auswirkungen auf die künftigen Transportkosten für eine moderne 40 t-Kombination sind erheblich: Für einen Transport über 300 km, davon 150 km auf einer Autobahn und 100 km auf Bundesstraßen, musste für eine moderne 40 t-Kombination bislang 20 Euro Maut entrichtet werden, künftig würden es 46 Euro sein, das wäre mehr als das doppelte als bisher. Bei einer Jahresfahrleistung dieser Kombination von 120.000 km und einer Aufteilung zwischen Autobahnen und Bundesstraßen von 80:20 stiege die jährliche Mautbelastung von derzeit 12.960 auf 22.440 Euro.

Logistiker können Mehrbelastung nicht alleine schultern

Diese Mehrbelastung ist so groß, dass sie auch nicht von Wettbewerbern aus Billiglohnländern kompensiert werden kann, so dass die Transportkosten für die deutsche Wirtschaft unweigerlich steigen und die zusätzlichen Kosten letztendlich größtenteils beim Verbraucher landen werden. Auf der anderen Seite steht für die Straßeninfrastruktur ein größerer gesicherter Finanzspielraum zur Verfügung, der nicht haushaltspolitischen oder partei-ideologischen Zwängen unterliegt und an dem sich ausländische Mitbewerber beteiligen müssen.

Ausschließlich Positiv zu vermerken ist, dass wir uns mit unserer Forderung durchsetzen konnten, dass für Bundesstraßen die gleichen Mautsätze wie auf Autobahnen gelten. Eine aus früheren Wegekostenrechnungen ableitbare bis zu dreifach höhere Maut auf Bundesstraßen als auf Autobahnen hätte zu einer deutlichen Benachteiligung von revierfernen Transportunternehmen und der Wirtschaft im ländlichen Raum insgesamt geführt. Dies hätte übrigens zu einem Wettbewerbsfaktor werden können: Auf Bundesstraßen sind zu 85 % Lkw mit Kennzeichen „D“ unterwegs.

Kostensteigerung durch Ausweitung auf alle Bundesstraßen

Generell gilt, dass die Kostensteigerungen nicht nur für jeden einzelnen Betrieb unterschiedlich stark ausfallen, sondern sich sogar für jede einzelne Relation anders auswirken. Vereinfacht gilt: Während im Fernverkehr der Kostenanteil der Maut an den Gesamtkosten mit durchschnittlich fast 10 % besonders hoch ist, sind die zu erwartenden Steigerungen der Gesamtkosten durch die Mautausweitung zum 1. Juli dennoch vergleichsweise meist gering, da im Fernverkehr in der Regel bereits jetzt überwiegend auf mautpflichtigen Strecken gefahren wird. Ganz anders sieht das im Regional- oder Nahverkehr aus. Da ab dem 1. Juli alle - auch innerstädtische - Bundesstraßen der Mautpflicht unterliegen, steigt hier der Anteil mautpflichtiger Strecken besonders stark. Die Gesamtkosten können so durchaus um bis zu 10 % steigen.

Zeitpunkt ist günstig für Verhandlungen

Die letzte große Erhöhung der Maut erfolgte auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise im Jahr 2009, als Transportkapazitäten am Markt überreichlich zur Verfügung standen. Vielfach blieben die Logistiker damals auf den Kosten sitzen, beispielsweise indem die Verlader nicht für Leerkilometer (welche zwangsläufig bei jedem Transport anfallen) zahlen wollten oder nur die sauberste - und damit billigste - Motorenklasse in Anrechnung setzten, obwohl beispielsweise aufgrund geringer Laufleistung im Nahverkehr ältere, aber noch nicht abgeschriebene Fahrzeuge eingesetzt wurden. Damals führte dies zu einem sprunghaften Anstieg der Insolvenzen. Heute stehen die Verhandlungsbedingungen für Logistiker unter einem günstigeren Stern: Der sich immer stärker abzeichnende Fahrermangel hat dafür gesorgt, dass bei vielen Speditionen trotz voller Auftragsbücher Lastzüge leer auf dem Firmengelände stehen. Infolge hat sich der Laderaum am Markt spürbar verknappt, und mittlerweile ist vielen Verladern eine verlässliche Transportlösung wesentlich wichtiger als ein günstiger Preis.

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