Wir ebnen Wege.
Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Dieselfahrverboten kommentiert der Vorsitzende des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik NRW Horst Kottmeyer:
Natürlich müssen wir das ausführliche Urteil und die schriftliche Begründung noch abwarten. Dennoch: Erfreulich ist, dass das Urteil nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit außer Kraft setzt und somit Fahrverbote in der Größe der bisherigen Umweltzonen nicht mehr in Frage kommen. Dass Euro 5-Fahrzeuge bis September 2019 nicht mit Fahrverboten belegt werden dürfen, mildert das Problem ein wenig ab. Dennoch brauchen Logistiker Ausnahmen und Übergangsregelungen, wenn sie überwiegend im Nahverkehr unterwegs sind. Besonders deutlich wird dies z.B. bei Möbel- und Umzugsspeditionen, deren Fahrzeuge überwiegend in der Be- oder Entladung stehen und nur eine sehr geringe Fahrleistung aufweisen. Diese Fahrzeuge müssen deutlich länger genutzt werden, dafür tragen sie auch nur unterproportional zu den Emissionen bei. Ähnlich gelagert ist die Situation bei Baustofflieferanten, der reinen Nahverkehrs-Logistik, der Handelslogistik, der Entsorgung und den regionalen Sammel- und Verteilverkehren. Auch für diese Fälle müssen Ausnahmen geschaffen werden, wie sie heute Handwerkern und bestimmten Anwohnergruppen in Aussicht gestellt worden sind. Bis zur seriellen Fertigung alternativ angetriebener und wirtschaftlich tragfähiger Fahrzeugflotten - einschließlich flächendeckender Tank- und Ladeinfrastruktur - kann das Diesel-Lieferfahrzeug nicht von heute auf morgen den Versorgungsprozessen von Industrie, Handel und Bevölkerung entzogen werden.