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Branchenkreis Speditionssoftware und Digitalisierung Veranstaltung „Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und ihre praktische Auswirkung in der Logistik“

Die Digitalisierung bringt eine Flut an Daten mit sich. Die gespeicherte Datenmenge vergrößert sich jeden Tag. Nur wer „Bigdata“ für sich nutzen kann, wird sich in der digitalisierten Welt durchsetzen können. Aber welche Arten von Daten dürfen ohne Einwilligung verarbeiten werden? Denn gerade der Umgang mit personenbezogenen Daten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden? Was ist die EU-DSGVO, die seit dem 25.05.2018 vollumfänglich in Kraft getreten ist? Welcher unmittelbare Handlungsbedarf für die Logistik besteht, wurde in der Veranstaltung „Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und ihre praktische Auswirkung in der Logistik“ des Branchenkreises Speditionssoftware und Digitalisierung im Logistikcluster NRW deutlich. Aufgrund der großen Resonanz wurden im Mai und Juni 2018 drei inhaltsgleiche Veranstaltungen mit insgesamt ca. 100 Teilnehmern in Zusammenarbeit mit dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW e.V. (VVWL) in Düsseldorf und Münster durchgeführt.

Nach Begrüßung und Einführung in die Thematik durch Herrn Benedikt Althaus vom Logistikcluster NRW / VVWL e. V. beleuchtete RA’in Micaela Schork von der Rechtsanwaltskanzlei Tigges Legal aus Düsseldorf in Ihrem Vortrag  „Die neue EU-DSGVO – Was kommt auf uns zu?“ die rechtliche Seite und somit die Neuerungen durch die EU-DSGVO und das „BDSG-neu“ im Gegensatz zu dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Frau Schork machte sehr deutlich, dass dringend Handlungsbedarf besteht, die Prozesse im Unternehmen auf Datenerhebung und –verarbeitung personenbezogener Daten zu analysieren, um die Vorgaben der EU-DSGVO einzuhalten.

Zuerst sollte mit einer Bestandsaufnahme begonnen werden, um den Status des Datenschutzes im Unternehmen festzustellen. Anschließend sollte untersucht werden, auf welcher Grundlage welche Daten erhoben werden, und die entsprechenden Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden. Auch muss analysiert werden, ob Daten extern übermittelt werden, um z. B. die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchzuführen. Mit diesem Dienstleister muss dann eine Vereinbarung nach Auftragsdatenverarbeitung erstellt werden (gilt auch z. B. für Anbieter von Telematik, Software sowie Telefonanlage bei Wartung, Aktenvernichtung, etc.).

Auch die Themen Telematik, Mitarbeiter, Mobilfunk und Messenger-Dienste oder die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wurden thematisiert.

Die zahlreichen Fragen und Diskussionen während und noch nach Ende der Veranstaltung verdeutlichten, dass noch Informations- und vor allem Handlungsbedarf zu diesem wichtigen Thema vorhanden ist. Der Branchenkreis wird sich daher  weiterhin mit dem Thema Datenschutz beschäftigen.

 

Ansprechpartner für den Branchenkreis Speditionssoftware und Digitalisierung:

Kompetenznetz Logistik.NRW /

Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW e. V.

Haferlandweg 8

48155 Münster

 

Herr Benedikt Althaus

Tel.:    0251 / 6061-457

Fax:    0251 / 6061-3457

Email:

 

Herr Sven Heinz

Tel.:    0251 / 6061-444

Fax:    0251 / 6061-3444

Email:

v. l.: Hr. Benedikt Althaus (VVWL/Logistikcluster NRW), RA’in Micaela Schork (Rechtsanwaltskanzlei Tigges Legal), Hr. Michael Groß (Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. KG), Sven Heinz (VVWL/Logistikcluster NRW)

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