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Lang-Lkw bleiben in NRW trotz Regelbetrieb eingeschränkt

Düsseldorf/Münster, 2. Januar 2017 - Zum Jahreswechsel endete der Feldversuch für den Lang-Lkw mit eindeutig positivem Ergebnis und der der Lang-Lkw wurde in den „Regelbetrieb“ übernommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass seit Neujahr 25,25m lange Lastzüge in NRW unterwegs sein dürfen. Die rot-grüne Landesregierung bleibt nämlich bei ihrem im Koalitionsvertrag verankerten „Nein“ zum Lang-Lkw – lediglich der verlängerte Sattelauflieger ist durch einen parteiübergreifenden Konsens im Jahr 2015 erlaubt worden. Diese rechtliche Änderung erlaubte einen um 1,3 Meter längeren Sattelauflieger einzusetzen. Bis dahin erlaubt waren als Kombination von Sattelzugmaschine und Sattelauflieger 16,5 Meter, seit Juli 2015 sind 17,8 Meter erlaubt – seit gestern auch im „Regelbetrieb“.

Für die Spediteure bedeutet dies endlich Investitionssicherheit, denn der bis zum Jahresende 2016 begrenzte Feldversuch lief automatisch aus und ohne gesetzliche Grundlage war nicht gewährleistet, ob die verlängerten Auflieger danach weiterhin überhaupt eingesetzt werden durften. Der Regelbetrieb für den verlängerten Sattel hat zwar auch eine Laufzeitbeschränkung, diese ist mit sieben Jahren und der guten Aussicht auf eine unbefristete Verlängerung deutlich großzügiger, so dass jetzt die Zulassungszahlen bei Speditionen, die vorwiegend voluminöse Güter (Konsumgüter, Automotive, Verpackungen) transportieren, deutlich steigen werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bald nur noch längere Sattelzüge in NRW zu sehen sind. Zum einen fallen die verlängerten Sattelzüge dem ungeübten Auge nur durch das am Heck befestigte orangefarbene Schild mit der Aufschrift „Lang-Lkw“ auf – ansonsten wohl eher nicht. Denn schon seit Jahrzehnten sind völlig legal und ohne Ausnahmegenehmigung Lkw-Kombinationen aus Motorwagen und Anhänger mit einer Gesamtlänge von 18,75 Metern im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Zum anderen sind die Logistiker im Verteilerverkehr auf städtetaugliche kleine Lkw (meist mit maximal 7,5 t und 12 m Länge) angewiesen. Das wird auch so bleiben.

60-Tonner kommen mit dem Regelbetrieb auch nicht, denn es bleibt bei den maximalen 40 Tonnen (44 Tonnen, wenn der Auflieger auf die Bahn oder das Binnenschiff verladen wird – auch diese Regel gibt es schon lange). Der VVWL hat übrigens nie eine Anhebung der Gewichte gefordert, denn einerseits sind unsere maroden Brücken höheren Gewichten nicht gewachsen, andererseits wird ab einem Gewicht von ca. 48 Tonnen eine weitere Antriebsachse benötigt. Das bedeutet höhere Anschaffungskosten und höhere Spritverbräuche und ist darum nicht effizient.

Auflagen und Einschränkungen gibt es auch weiterhin: Das Fahrzeug muss über modernste Sicherheitssysteme (z.B. Spurhalteassistent und rückwärtige Kamera, automatische Achsverwiegungssysteme) verfügen, der Fahrer muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Güterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen haben und in der Bedienung der neuen Fahrzeugkombination geschult werden. Der grenzüberschreitende Verkehr bleibt verboten, ob und wann das geändert wird, ist derzeit nicht absehbar.

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