Wir ebnen Wege.
Münster/Düsseldorf, 17. Februar 2017 - In der vergangenen Woche hat der Verkehrsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP einen Entschließungsantrag zum künftigen Einsatz von Lang-Lkw (25,25 m) auch in Nordrhein-Westfalen angenommen. Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL) hatte sich in NRW bereits frühzeitig positioniert und das Verfahren positiv begleitet. Auf der Grundlage eines entsprechenden Kabinettbeschlusses und der Entschließung des Landtags können nunmehr von interessierten Firmen Anträge formlos gestellt werden - unter Angabe der kompletten vorgesehenen Streckenführung. „Der VVWL begrüßt die Prüfung von Streckenvorschlägen durch das NRW-Verkehrsministerium und die bei Eignung vorgesehene weitere Meldung an das Bundesverkehrsministerium zur Aufnahme in die Positivliste“, kommentiert Hermann Grewer, Vorsitzender des VVWL. Bereits jetzt stellen Mitglieder des VVWL entsprechende Anträge.
So kann eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Innovation im Straßenverkehr auch in NRW beitragen zur Entlastung der Straßen und zur Emissionssenkung. Bei gleichen Gesamtgewichten haben Lang-Lkw rund die Hälfte mehr an Ladevolumen. Der Lang-Lkw eignet sich also vorrangig für Transporte großvolumiger und leichter Güter. Sie sparen bis zu 25 Prozent Kraftstoff und vermindern die CO2-Emission im gleichen Umfang. Verbraucher, Umwelt, Infrastruktur und Verkehrssicherheit: Wie der Endbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen zum dreijährigen Feldversuch zusätzlich feststellte, haben sich intermodale Verlagerungen von Bahn und Binnenschiff auf den Lang-Lkw bei den empirischen Beobachtungen nicht gezeigt und sind aufgrund der beobachteten logistischen und Güterstrukturen beim Einsatz der Lang-Lkw auch als unwahrscheinlich anzusehen. Im Übrigen, so Hermann Grewer, seien Lang-Lkw auf Grund der anderen Flächenverteilung der Lasten auch durchaus vorteilhaft für die stark belasteten Brücken und Verkehrswege in NRW.
Auflagen und Einschränkungen gibt es auch weiterhin: Es bleibt bei den maximalen 40 Tonnen (44 Tonnen, wenn der Auflieger auf die Bahn oder das Binnenschiff verladen wird – auch diese Regel gibt es schon lange). Die bis zu 25,25m langen Fahrzeugkombinationen dürfen nur auf Autobahnen und von den Bundesländern speziell freigegebenen Streckenabschnitten, z.B. zu Kombibahnhöfen, Logistikzentren und Großverladern, eingesetzt werden (sog. Positivnetz). Zum Thema Verkehrssicherheit: Das Fahrzeug muss über modernste Sicherheitssysteme (z.B. Spurhalteassistent und rückwärtige Kamera, automatische Achsverwiegungssysteme) verfügen, der Fahrer muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Güterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen haben und in der Bedienung der neuen Fahrzeugkombination geschult werden.
Hintergrund: Zum Jahreswechsel 2016/17 endete der Feldversuch für den Lang-Lkw mit eindeutig positivem Ergebnis und der der Lang-Lkw wurde von der Bundesregierung in den „Regelbetrieb“ übernommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass schon seit Neujahr 25,25m lange Lastzüge in NRW unterwegs sein dürfen. Die Landesregierung NRW blieb zunächst bei ihrem im Koalitionsvertrag verankerten kompletten „Nein“ zum Lang-Lkw – lediglich der verlängerte Sattelauflieger war bislang durch einen parteiübergreifenden Konsens im Jahr 2015 erlaubt worden. Diese rechtliche Änderung erlaubte einen um 1,3 Meter längeren Sattelauflieger einzusetzen. Bis dahin zugelassen waren in NRW als Kombination von Sattelzugmaschine und Sattelauflieger 16,5 Meter. Seit Juli 2015 sind 17,8 Meter erlaubt – seit Anfang 2017 für weitere 7 Jahre.