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Informationsveranstaltungen zu den ADSp 2016 in Düsseldorf und Münster

Am 27. Januar 2016 informierte der Landesverband Spedition + Logistik seine Mitglieder ausführlich über die ADSp 2016. Nachdem die Gespräche zwischen dem Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) und den Verladerverbänden zu einer Überarbeitung des Bedingungswerkes im vergangen Jahr gescheitert waren, hat der DSLV das bewährte Klauselwerk modernisiert und zu Jahresbeginn als Empfehlung an seine Mitglieder in Form von einseitigen Verbands-AGB veröffentlicht. In zwei Informationsveranstaltungen in Düsseldorf und Münster informierten Rechtsanwalt Hubert Valder, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DSLV, und Rechtsanwalt Axel Salzmann, Leiter des KRAVAG Kompetenzzentrums für das Straßenverkehrsgewerbe und Logistik, insgesamt annähernd 140 interessierte Mitglieder zu den wesentlichen Änderungen der ADSP 2016 und deren Auswirkungen in der Praxis.

Valder hatte die Neuauflage der ADSp 2016 federführend begleitet. Infolge von Gesetzesänderungen und der Anpassung an aktuelle Entwicklungen in der speditionellen Praxis herrschte bei den bisher gültigen ADSp dringender Reformbedarf. Die unüberbrückbaren Interessengegensätze mit den Verladerverbänden führten zu der bekannten Zäsur in der 90-jährigen ADSp-Geschichte.

Die ADSp 2016 umfassen insgesamt 30 Klauseln, die Valder der Reihe nach darstellte. Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Haftungsbegrenzungen und Haftungssummen. Die neuen Haftungsklauseln orientieren sich an dem durch § 431 HGB vorgegebenen gesetzlichen Leitbild. Mit einer Anhebung der in den ADSp 2016 verankerten Grundhaftung von 5 Euro/kg auf 8,33 SZR/kg (circa 10,50 Euro/kg) wurde diese Haftungshöchstsumme mehr als verdoppelt. Darüber hinaus wurde der Haftungsausschluss bei See- und Binnenschiffsbeförderungen neu eingefügt.

Eine neue Klausel zur Geheimhaltung und zum Compliance soll zudem vor weiterreichenden Anforderungen im Rahmen von Vertragsverhandlungen schützen.

Der neue ADSp-Hinweis im Schriftverkehr fällt nun deutlich kürzer aus als seine Vorgänger:

"Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016). Die ADSp 2016 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.“

Die aufkommenden Fragen der Teilnehmer beantwortete Valder ausführlich und kompetent.

Im zweiten Teil der Veranstaltung beleuchtete Salzmann die ADSp 2016 aus Sicht der Versicherer und gab viele Handlungsempfehlungen. Durch die Erhöhung der Haftungsbegrenzungen rechnet er mit einer Steigerung der Versicherungsprämien im unteren zweistelligen Bereich. Von den DTLB rät Salzmann ausdrücklich ab. Sein Fazit zu den ADSp 2016: "Die ADSp 2016 stellen ein attraktives und gelungenes Vertragswerk dar mit den besten Voraussetzungen, Marktdurchdringung auf hohem Niveau fortzuführen.“

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