Die EU-Entwaldungsverordnung gilt nach Ansicht des DSLV nicht für Palettentauschvorgänge
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist für Speditions- und Logistikunternehmen spä-testens zum 30. Juni 2025 anwendbar. Nach Ansicht des DSLV sind Palettentauschvorgänge vom Anwendungsbereich der EUDR nicht erfasst. Die ungenaue Formulierung der EUDR führt allerdings zu…